Ein äußerst bestürzender Fall von Vollmachtmissbrauch wurde unserer Stiftung zur Kenntnis gebracht. Ein verwitweter über 80jähriger, leicht dementer und sehr vermögender Herr hatte es versäumt, sich rechtzeitig über seine Vertretung im Alter Gedanken zu machen und eine Person seines Vertrauens zu bevollmächtigen oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Nur Tage nachdem seine Ehefrau verstorben war, begann die hilfsbereite Nachbarin sich um […..]
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