Zuständigkeit deutscher Betreuungsgerichte in Betreuungsverfahren mit Auslandsbezug – i. V. m. Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens über den internationalen Schutz Erwachsener (ESÜ)

Es geht um die Frage, ob die deutschen Betreuungsgerichte weiterhin für ein Betreuungsverfahren zuständig sind, wenn ein Betreuter dauerhaft im Ausland lebt, bzw. dort in einem Pflegeheim untergebracht ist. Das Landgericht Augsburg (Beschluss v. 30.01.2018, AZ: 54 T 161/18) hatte zu diesem Thema einen sehr beachtenswerten Fall zu entscheiden. Wir gehen davon aus, dass es viele Betroffene gibt, die einer […..]
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Rechtsmittel der Beteiligten / Interesse des Betroffenen?

Angehörige oder andere Vertrauenspersonen eines Betreuten können sich als sog. „Beteiligte“ zu einem Betreuungsverfahren hinzuziehen lassen. Diese Beteiligtenstellung versetzt die Beteiligten in die Lage, in eigenem Namen Rechtsmittel einzulegen. Zulässigkeitsvoraussetzung dafür ist, dass dies im (objektiven) Interesse des Betroffenen geschieht. Probleme ergeben sich, wenn der Betroffene ausdrücklich erklärt, dass er die Einlegung des Rechtsmittels durch einen Beteiligten nicht möchte. Kann […..]
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Betreuungsverlängerung – Prüfungspflicht der Eignung des Betreuers

Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung vom 18.10.2017 nochmals darauf hingewiesen, dass, wenn in einem Betreuungsverfahren die Betreuung verlängert wird, auch die Betreuerauswahl nochmal dahingehend geprüft werden muss ob hier der richtige Betreuer ausgewählt wurde, bzw. dieser für diesen Fall geeignet ist. Dies  gilt auch für das Beschwerdeverfahren. Hat der betroffene Betreute einen Betreuervorschlag gemäß § 1897 Abs.4 BGB […..]
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Beschwerdebefugnis von Angehörigen nach eigener Betreuungsanregung

Interessant ist die Frage, ob die Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) gegen eine Betreuung dadurch entfallen kann, dass derselbe Angehörige die Einleitung des Betreuungsverfahrens – und damit die letztendliche Betreuerbestellung – angeregt hat. Der BGH hat dies in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Beschluss v. 21.6.2017, AZ: XII ZB 36/17) verneint: „… Die Beschwerdebefugnis entfällt nicht dadurch, dass […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Explizite gerichtliche Feststellungen sind erforderlich – erst recht wenn der Aufgabenkreis „Widerruf der Vollmacht“ auf Betreuer übertragen werden soll

Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann. BGH, Beschluss v. 22.3.2017, AZ:  XII ZB 260/16 Hintergrund des Falles war, dass die Tochter des demenzkranken […..]
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Nur eine ordnungsgemäße Zustellung setzt Beschwerdefrist in Gang

§ 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, wonach ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen ist, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht, findet im Betreuungsverfahren nicht nur auf den Betroffenen selbst, sondern auch auf die übrigen beschwerdeberechtigten Beteiligten Anwendung. BGH, Beschluss v. 29.3.2017, AZ: XII ZB 51/16 Ohne ordnungsgemäße Zustellung erfolgt keine wirksame Bekanntgabe an die Verfahrensbeteiligten. Dies bedeutet, dass die Beschwerdefrist […..]
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Person des Vertrauens – Beschwerdeberechtigung des Bevollmächtigten in eigenem Namen im Rahmen eines späteren Betreuungsverfahrens

Wenn eine Vorsorgevollmacht besteht und aus verschiedenen möglichen Gründen trotzdem eine (Kontroll-)Betreuung eingerichtet wird kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers nach § 303 Abs. 4 FamFG gegen den Betreuungsbeschluss Beschwerde einlegen. Problematisch wird es dann, wenn es um die Frage geht, ob in einem solchen Fall der Bevollmächtigte auch in eigenem Namen Beschwerde gegen den Betreuungsbeschluss einlegen kann. Eine […..]
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Beginn der Beschwerdefrist durch Zustellung

Die Beschwerdefrist kommt nur in Gang, wenn der Beschluss, der mit der Beschwerde angefochten werden soll, nicht nur dem Betroffenen, sondern auch den übrigen Beteiligten, die beschwerdeberechtigt sind, ordnungsgemäß zugestellt wurde. In einem Fall, den der BGH (Beschluss v. 29.03.2017, AZ: XII ZB 51/16) zu entscheiden hatte, ging es darum, dass der Sohn der Betroffenen von dieser eine Generalvollmacht erhalten […..]
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Ist ein Verfahrenspfleger dazu berechtigt, im Nachhinein gerichtlich feststellen zu lassen, ob es im Rahmen einer Betreuungs- oder Unterbringungssache zu einer Rechtsverletzung des Betroffenen gekommen ist, § 62 FamFG?

Diese Frage führt zu einem interessanten Rechtsproblem, welches in der Praxis immer wieder auftaucht. Es geht darum, ob das Beschwerderecht des Verfahrenspflegers, welches ihm nach § 335 Abs. 2 FamFG zusteht, den Verfahrenspfleger auch dazu berechtigt, eine Beschwerde für den Betroffenen nach § 62 FamFG einzulegen. Ziel einer solchen Beschwerde ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass eine Maßnahme innerhalb […..]
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Einwilligungsvorbehalt darf nicht als Disziplinarmaßnahme gegen den Betreuten missbraucht werden

Auch wenn der Betreute ein großes Vermögen besitzt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Vermögensgefährdung gibt. Der Einwilligungsvorbehalt ist kein Disziplinierungsinstrument bei bloßen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Betreuten und dem Betreuer. BGH, Beschluss v. 28.09.2016, AZ: XII ZB 275/16 Wenn nicht alle Voraussetzungen gegeben sind, die die Einrichtung eines Einwilligungsvorbehaltes rechtfertigen, kann dieser […..]
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Anhörung ist grundsätzlich zwingend – auch wenn der Betroffene nicht zu einer verbalen Äußerung in der Lage ist

Im Allgemeinen kommt es bei einer Anhörung bzgl. einer Betreuungseinrichtung oder Verlängerung , nicht entscheidend darauf an, dass der Betroffene den Sinn, der hinter den Fragen, die ihm gestellt werden, genau erkennen und sich dazu äußern kann. Es ist keinesfalls so, dass von einer Anhörung schon dann abgesehen werden darf, wenn der Betroffene sich aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht sinnvoll zu […..]
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Verwertung von ärztlichen Gutachten in Betreuungsverfahren

Wenn ein Betreuungsverfahren eingerichtet werden soll und in einem anderen Zusammenhang schon ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Betroffenen erstellt wurde, passiert es oft, dass ein solches Gutachten vom Gericht auch für die Beurteilung des Betroffenen im Betreuungsverfahren verwendet wird. Leider oft ohne Wissen des Betroffenen. Ein solches Vorgehen ist rechtswidrig und kann mit der Beschwerde angegriffen werden. Das […..]
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Dem Betroffenen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, zu einem neuen ärztlichen Gutachten Stellung zu nehmen

Wenn das Beschwerdegericht mit einem neuen Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heranzieht und seine Entscheidung auf dieses Gutachten stützt, ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten. Auch wenn der Betroffene in der ersten Instanz angehört wurde. Entscheidung des BGH, Beschluss v. 23.11.2016, AZ: 458/16: a) Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist […..]
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Schwerer Verfahrensfehler in Betreuungsverfahren führt zur Aufhebung des Betreuungsbeschlusses

Für einen Betroffenen wurde ein Betreuungsverfahren eingeleitet und im Zuge dessen eine umfassende Betreuung eingerichtet. Der Betreuer wurde für die Aufgabenkreise der Aufenthaltsbestimmung, Entscheidung über Unterbringung, Gesundheitsfürsorge, Regelung des Postverkehrs, Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Wohnungsangelegenheiten eingesetzt. Dagegen wehrte sich der Betroffene mit der Beschwerde und drang schlussendlich mit seinem Anliegen, den Betreuungsbeschluss aufzuheben, erst vor dem BGH durch. Dieser […..]
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Gericht verlängert Betreuung ohne die Voraussetzungen zu prüfen aufgrund von „Zweifeln“

Nicht nur bei der Einrichtung einer Betreuung, sondern auch bei der Frage deren Fortsetzung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Betreuung vorliegen. Hierzu muss das Gericht konkrete Feststellungen treffen. Sowohl was die die Fähigkeit des Betroffenen betrifft, seinen Willen selbst frei zu bilden, als auch was das Fortbestehen des Betreuungsbedarfs betrifft (BGH, Beschluss vom 19.10.2016, AZ: XII ZB 387/16) In […..]
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Das Sachverständigengutachten im Betreuungsrecht – immer wieder Anlass für Verfahrensverstöße und Grundrechtsverletzungen

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit: Das Sachverständigengutachten, auf welches das Gericht im Verfahren über die Aufhebung der Betreuung seine Entscheidung stützt, muss den formalen Anforderungen des § 280 FamFG genügen. Außerdem muss das Gutachten aktuell sein. Wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Sachlage nach Erstellung des Gutachtens verändert hat und diese neue Tatsachenlage für die Entscheidung des […..]
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Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers ist rechtsfehlerhaft

Die Anhörung eines Betroffenen innerhalb eines Unterbringungsverfahrens ist verfahrensfehlerhaft und kann zur Aufhebung des darauf erfolgenden Beschlusses führen, wenn der Verfahrenspfleger, der die Funktion hat, den Betroffenen zu unterstützen, über den Anhörungstermin nicht informiert wurde und deshalb keine Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen. (s. Beschluss BGH v. 21.09.2016, AZ: XII ZB 57/16) Zwar kann grundsätzlich im Beschwerdeverfahren unter Umständen von […..]
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Beendigung der Unterbringung durch Betreuer

Wenn das Gericht die Unterbringung genehmigt hat, ist es grundsätzlich die Entscheidung des Betreuers, ob er von dieser Genehmigung auch Gebrauch macht. Die Unterbringung muss im Allgemeinen zum Wohl des Betreuten erfolgen. Der Betreute ist dann zu entlassen, wenn die Voraussetzungen für die Unterbringung weggefallen sind. Dementsprechend ist der Betreuer dazu verpflichtet, die Unterbringung auch vor Ablauf der gerichtlich festgesetzten […..]
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Wenn mit einer Vorsorgevollmacht erreicht werden soll, dass eine Betreuung aufgehoben wird, muss die Vollmacht dem Gericht so früh wie möglich vorgelegt werden

Legt ein Betroffener erst im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Vorsorgevollmacht vor, handelt es sich hierbei in der Regel um ein neues, tatsächliches Vorbringen, welches vom BGH innerhalb des Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht berücksichtigt wird. Wenn ein Betroffener also erreichen möchte, dass eine gesetzliche Betreuung, die für ihn eingerichtet wurde, aufgehoben wird, weil er (mittlerweile) über eine Vollmacht verfügt, die einen Dritten dazu berechtigt, sämtliche […..]
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Die Rechtsprechung betont aktuell erneut, dass die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren unerlässlich ist – auch dann, wenn es um die Aufhebung der Betreuung geht:

Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Verfahren bezüglich der Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will. (BGH, Beschluss v. 24.08.2016, AZ: XII ZB 531/15). Ein Betroffener beantragte unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, nach dessen Inhalt kein Veranlassung für eine weitergehende […..]
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Betreuungsgericht ermächtigt Betreuerin grundlos zum Aufgabenkreis „Widerruf der Vorsorgevollmacht“

Die im Zeitpunkt einer noch vorhandenen Geschäftsfähigkeit zum Ausdruck gebrachte Absicht eines Betroffenen, eine zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Vorsorgevollmacht zu widerrufen, kann für sich genommen nicht rechtfertigen, dass die Aufgabenkreise des Betreuers auf den weiteren Wirkungsbereich  „Widerruf der Vorsorgevollmacht“ ausgedehnt werden (BGH, Beschluss v. 13.07.2016, AZ: XII ZB 488/15). Eine Betroffene, für die eine Betreuung eingerichtet war, hatte eine […..]
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Das Bundesverfassungsgericht legt größten Wert auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und auf das Recht, vor Gericht angehört zu werden

Diese Haltung kommt in der neuen Entscheidung zum vieldiskutierten Thema „Anhörung im Betreuungsverfahren“ erneut zum Ausdruck. Wie wir wissen, wird die Durchführung der Anhörung der Betroffenen vor und während der Einleitung eines Betreuungsverfahrens von vielen Betreuungsgerichten mal mehr und mal weniger ernst genommen. Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu untermauert unsere, seit Jahren vertretene Ansicht hierzu: Ein Betreuungsverfahren – für […..]
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Einwilligungsvorbehalt – der BGH macht erneut deutlich, dass er nur unter engen Voraussetzungen angeordnet werden darf

Auch bei der Frage, ob ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet werden darf gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Auch wenn es sich um ein großes Vermögen handelt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn eindeutige und konkretisierte Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine Vermögensgefährdung erheblicher Art schließen lassen. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls. Der Einwilligungsvorbehalt kann grundsätzlich auch nur für einen einzelnen […..]
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Vorsicht: Betreuungsanregung führt nicht automatisch zur Verfahrensbeteiligung

In einem Fall hatte ein Betroffener seiner Schwester eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt. Die Schwester hatte dadurch die Möglichkeit, den Betroffenen in allen Lebensbereichen wirksam zu vertreten. Aufgrund des immer weiter zunehmenden zweifelhaften Verhaltens der Bevollmächtigten sahen sich zwei weitere Geschwister des Betroffenen dazu gezwungen, beim Betreuungsgericht die Einrichtung einer Betreuung anzuregen mit dem Ziel, die Vollmacht der Schwester u. U. […..]
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Erst die förmliche Zustellung des Betreuungsbeschlusses setzt die Beschwerdefrist in Gang

Wenn das Gericht für einen Betroffenen einen Betreuer bestellt, obwohl der Betroffene erklärt hat, dass er dies nicht möchte, dann muss der entsprechende Beschluss des Gerichts dem Betroffenen förmlich zugestellt werden. Ab dem Zeitpunkt dieser Zustellung läuft die Beschwerdefrist innerhalb der sich der Betroffene mit der Beschwerde gegen die Betreuung zur Wehr setzen kann. Wurde dem Betroffenen der Betreuungsbeschluss nicht […..]
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Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts aufgrund Großzügigkeit gegenüber Verwandten?

Eine 73jährige Betroffene, die wegen Alkoholabhängigkeit unter Betreuung steht, wurde Erbin eines großen Vermögens. Im Zuge dessen hat sie mehrfach Bargeld und wertvollen Schmuck an Verwandte verschenkt, bzw. überlassen. Dies nahm die Betreuerin, die auch für die Vermögenssorge eingesetzt war, zum Anlass, einen Antrag auf Einrichtung eines Einwilligungsvorbehalts zu stellen. Die Folge eines Einwilligungsvorbehaltes ist, dass die Betroffene für alle […..]
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Der Automatismus im Betreuungsrecht – In Einzelfällen müssen Betroffene erleben, dass Rechtsbehelfe ihre Wirkung zu spät entfalten

Betreute haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich mit den Rechtsbehelfen der Beschwerde und Rechtsbeschwerde gegen angeordnete Maßnahmen im Rahmen des Betreuungsverfahrens zur Wehr zu setzen. Darüber hinaus wird den Betreuten zur Unterstützung in vielen Fällen ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt. Soweit so gut. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen diese Rechtsbehelfe nicht ausreichen, den Betreuten vor der automatisierten Maschinerie des […..]
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Auswahl des Betreuers – Ermessensentscheidung des Gerichts

Wenn mehrere geeignete Personen als Betreuer in Frage kommen, steht dem Gericht ein Auswahlermessen (§ 1897 Abs. 5 BGB) zu. Das heißt, das Gericht muss sich anhand von objektiven und nachvollziehbaren Kriterien für eine (in manchen Fällen evtl. auch für mehrere) Betreuerpersonen entscheiden. In einem Fall, in dem ein junger Mann durch einen Blitzschlag schwer geschädigt und daraufhin zum Pflege- […..]
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