Beschwerdebefugnis von Angehörigen nach eigener Betreuungsanregung

Interessant ist die Frage, ob die Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) gegen eine Betreuung dadurch entfallen kann, dass derselbe Angehörige die Einleitung des Betreuungsverfahrens – und damit die letztendliche Betreuerbestellung – angeregt hat. Der BGH hat dies in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Beschluss v. 21.6.2017, AZ: XII ZB 36/17) verneint: „… Die Beschwerdebefugnis entfällt nicht dadurch, dass sie (Angehörige) zunächst selbst die Einrichtung einer Betreuung angeregt und mit der Erstbeschwerde verfolgt hat, während sie nunmehr auf Einstellung des Verfahrens anträgt.“

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