Im Allgemeinen kommt es bei einer Anhörung bzgl. einer Betreuungseinrichtung oder Verlängerung , nicht entscheidend darauf an, dass der Betroffene den Sinn, der hinter den Fragen, die ihm gestellt werden, genau erkennen und sich dazu äußern kann. Es ist keinesfalls so, dass von einer Anhörung schon dann abgesehen werden darf, wenn der Betroffene sich aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht sinnvoll zu […..]
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