Erst die förmliche Zustellung des Betreuungsbeschlusses setzt die Beschwerdefrist in Gang

Wenn das Gericht für einen Betroffenen einen Betreuer bestellt, obwohl der Betroffene erklärt hat, dass er dies nicht möchte, dann muss der entsprechende Beschluss des Gerichts dem Betroffenen förmlich zugestellt werden. Ab dem Zeitpunkt dieser Zustellung läuft die Beschwerdefrist innerhalb der sich der Betroffene mit der Beschwerde gegen die Betreuung zur Wehr setzen kann. Wurde dem Betroffenen der Betreuungsbeschluss nicht […..]
Weiterlesen >

Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts aufgrund Großzügigkeit gegenüber Verwandten?

Eine 73jährige Betroffene, die wegen Alkoholabhängigkeit unter Betreuung steht, wurde Erbin eines großen Vermögens. Im Zuge dessen hat sie mehrfach Bargeld und wertvollen Schmuck an Verwandte verschenkt, bzw. überlassen. Dies nahm die Betreuerin, die auch für die Vermögenssorge eingesetzt war, zum Anlass, einen Antrag auf Einrichtung eines Einwilligungsvorbehalts zu stellen. Die Folge eines Einwilligungsvorbehaltes ist, dass die Betroffene für alle […..]
Weiterlesen >

Der Automatismus im Betreuungsrecht – In Einzelfällen müssen Betroffene erleben, dass Rechtsbehelfe ihre Wirkung zu spät entfalten

Betreute haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich mit den Rechtsbehelfen der Beschwerde und Rechtsbeschwerde gegen angeordnete Maßnahmen im Rahmen des Betreuungsverfahrens zur Wehr zu setzen. Darüber hinaus wird den Betreuten zur Unterstützung in vielen Fällen ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt. Soweit so gut. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen diese Rechtsbehelfe nicht ausreichen, den Betreuten vor der automatisierten Maschinerie des […..]
Weiterlesen >

Auswahl des Betreuers – Ermessensentscheidung des Gerichts

Wenn mehrere geeignete Personen als Betreuer in Frage kommen, steht dem Gericht ein Auswahlermessen (§ 1897 Abs. 5 BGB) zu. Das heißt, das Gericht muss sich anhand von objektiven und nachvollziehbaren Kriterien für eine (in manchen Fällen evtl. auch für mehrere) Betreuerpersonen entscheiden. In einem Fall, in dem ein junger Mann durch einen Blitzschlag schwer geschädigt und daraufhin zum Pflege- […..]
Weiterlesen >

Der Betroffene muss im Beschwerdeverfahren erneut angehört werden wenn ein neues Sachverständigengtuachten eingeholt wurde

Wenn das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten für den Betroffenen eingeholt hat und seine Entscheidung hauptsächlich auf dieses Gutachten stützt, ist der Betroffene vor der Entscheidung erneut anzuhören. Dem Verfahrenspfleger ist die Teilnahme an dem Anhörungstermin zu ermöglichen. BGH, Beschluss v. 02.12.2015, AZ: XII ZB 227/12

Betroffene können sich mit der Beschwerde gegen die Betreuerauswahl wehren

Der BGH hat mit Beschluss vom 03.02.2016, AZ: XII ZB 493/15 festgestellt, dass die Beschwerde eines Betroffenen gegen einen Beschluss, mit dem eine Betreuung eingerichtet wird, auf die Betreuerauswahl beschränkt werden kann. Die Beschwerde ist trotzdem möglich, auch wenn sie sich nicht gegen die Betreuungsanordnung an sich richtet. Wird die Beschwerde auf die Betreuerauswahl beschränkt, so hat das Beschwerdegericht nicht […..]
Weiterlesen >

Neue Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren, wenn dieser einen neuen Betreuer wünscht

Das Beschwerdegericht muss einen Betroffenen im Beschwerdeverfahren erneut anhören, wenn durch diese neue Anhörung neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Dies gilt besonders dann, wenn der Betroffene im Beschwerdeverfahren erstmals wünscht, ihm einen bestimmten Betreuer zu bestellen. Das Gleiche gilt dann, wenn der Betroffene im erstinstanzlichen Betreuungsverfahren nicht zur Person des Betreuers angehört wurde und sich für das Beschwerdegericht Anhaltspunkte dafür […..]
Weiterlesen >

Können Betroffene gerichtlich feststellen lassen, dass die Betreuung, die für sie angeordnet und zwischenzeitlich aufgehoben wurde, rechtswidrig war? Mit welchen Folgen?

Wenn eine Betreuung eingerichtet wurde, diese dann aber wieder aufgehoben wurde, weil sie nicht erforderlich war, kann der Betroffene beantragen, dass gerichtlich festgestellt wird, dass er dadurch in seinen Rechten verletzt wurde, § 62 FamFG. Schließlich handelt es sich hierbei unserer Meinung nach um massive Verletzungen innerhalb der Persönlichkeitsrechte. Voraussetzung ist, dass der Betroffene ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung […..]
Weiterlesen >

Muss der Betreuer bezahlt werden, obwohl es nie zu einer Betreuerbestellung hätte kommen dürfen?

Ja. Es ist für Betroffene eine nur schwer nachvollziehbare Tatsache: Für den Vergütungsanspruch des Betreuers ist es grundsätzlich völlig unerheblich, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Betreuung gegeben waren oder nicht oder ob die ursprünglich notwenige Betreuung früher hätte wieder aufgehoben werden müssen. Die Betreuung endet erst dann, wenn  sie entweder durch Beschluss aufgehoben wurde oder durch den Tod des […..]
Weiterlesen >

Fehlerhafte Bekanntgabe eines Beschlusses durch das Betreuungsgericht an den Betroffenen hat erhebliche Auswirkungen auf den Beginn der Beschwerdefrist

Wenn ein grundsätzlich mit der Beschwerde anfechtbarer Beschluss durch das Betreuungsgericht ergeht, mit dessen Inhalt der Betroffene nicht einverstanden ist (z. B. Betreuungserweiterung oder Betreuungsverlängerung) und der Betroffene dies gegenüber dem Gericht im Vorfeld erklärt hat, muss dieser Beschluss dem Betroffenen förmlich zugestellt werden. Dies ergibt sich aus den §§ 41 Abs. 1 S. 2, 58 FamFG. Wenn eine solche […..]
Weiterlesen >

Die Vertretung des Betroffenen durch einen Rechtsanwalt

Die in einer Betreuungssache im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der für den Betroffenen auftretende Rechtsanwalt nur von dem insoweit nicht vertretungsberechtigten Verfahrenspfleger beauftragt wurde. BGH, Beschl. v. 11.02.2015, AZ: XII ZB 48/14 Der oben genannten Entscheidung lag ein Fall zugrunde, indem es darum ging, dass ein Betreuter durch die Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in einer Pflegeeinrichtung fixiert […..]
Weiterlesen >

Beteiligte, Angehörige und Beschwerdebefugnis im Betreuungsverfahren

Die Beschwedeberechtigung naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG setzt voraus, dass die Verfahrensbeteiligung gerade in dem Verfahren erfolgt ist, dessen abschließende Sachentscheidung durch die Beschwerde des beteiligten Angehörigen angegriffen werden soll. Eine Verfahrensbeteiligung im Erstverfahren, in dem es um die Betreuerbestellung ging, genügt daher nicht, um eine Beschwerdeberechtigung nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG […..]
Weiterlesen >

Beteiligte und Beschwerdebefugnis im Betreuungsverfahren

Wenn sich ein Angehöriger am Anfang eines Betreuungsverfahrens durch Antrag als Beteiligter dem Verfahren hinzuziehen läßt und er diese Beteiligtenstellung später wieder verliert, beispielsweise weil der Betroffene der Beteiligung widersprochen hat, ist der Angehörige in der Folge trotzdem noch beschwerdebefugt nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Das heißt, obwohl er nicht (mehr) Verfahrensbeteiligter ist, kann er trotzdem Beschwerde […..]
Weiterlesen >

Beschwerdebefugnis der Angehörigen

Der im ersten Rechtszug nicht als Beteiligter hinzugezogene Angehörige kann durch Einlegung einer Beschwerde gegen die getroffene Betreuungsentscheidung keine Überprüfung der getroffenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht erzwingen. BGH, Beschluss v. 20.11.2014, AZ XII ZB 86/14 Diese Entscheidung des BGH zeigt erneut, wie wichtig es ist, dass sich Angehörige sofort am Anfang eines Betreuungsverfahrens ausdrücklich als Verfahrensbeteiligte hinzuziehen lassen. Überdies ist […..]
Weiterlesen >

Beschwerdebefugnis naher Angehöriger – Die Verfahrensbeteiligung ist besonders wichtig

Die Frage der Beschwerdeberechtigung naher Angehöriger in Betreuungsverfahren gibt immer wieder Anlass für Rechtsstreitigkeiten. Nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG haben die Angehörigen dann eine Beschwerdeberechtigung, wenn sie am Verfahren beteiligt worden sind. Weiterhin muss diese Verfahrensbeteiligung gerade in dem Verfahren erfolgt sein, dessen abschließende Sachentscheidung angegriffen werden soll. Eine Beteiligung im Erstverfahren – in dem es um […..]
Weiterlesen >

Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Der Bevollmächtigte kann nicht im eigenen Namen Beschwerde hiergegen einlegen

Nach dem Beschluss des BGH vom 15.04.2015 (AZ: XII ZB 330/14) ist der Vorsorgebevollmächtigte nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen. Auch eine mögliche verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer nach Vollmachtswiderruf anhaltenden Vertretung des Betroffenen durch den Vorsorgebevollmächtigten kann diesem nur die Befugnis erteilen, eine Beschwerde gegen die Betreuungsanordnung im Namen des Betroffenen einzulegen. Wenn eine […..]
Weiterlesen >

Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

Grundsätzlich ist für die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des zu Betreuenden  Voraussetzung, dass der Betreute tatsächlich seinen Willen nicht frei bestimmen kann. Der Staat hat nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger durch die Einrichtung einer Betreuung in ihrer Freiheit zu beschränken, ohne dass sie sich selbst oder andere gefährden. Die Bestellung eines Betreuers […..]
Weiterlesen >

Steht dem Vorsorgebevollmächtigten ein eigenes Beschwerderecht zu, wenn trotz Vollmacht eine Betreuung angeorndet wurde?

In diesem Zusammenhang gibt es einen erwähnenswerten praktischen Fall, der zeigt, wie willkürlich und unvorhersehbar das oft kritisierte Betreuungsrecht in die Rechte und damit in das Leben der Betroffenen eingreifen kann. Es ging dabei um eine ältere, an Demenz leidende Dame. Sie hatte schon früh ihrer Schwester und deren Mann eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt, die unter anderem der Vermeidung einer […..]
Weiterlesen >

Wichtig für Angehörige: Beteiligung im Betreuungsverfahren von Anfang an

Die Kester-Haeusler-Stiftung hat schon in vielen Beiträgen darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass sich die Angehörigen einer Person, für die eine Betreuung eingerichtet werden soll, sofort am Verfahren als Beteiligte hinzuziehen lassen. Nun hat die Rechtsprechung einmal mehr deutlich gemacht, dass Angehörigen, die sich nicht frühzeitig beteiligen lassen, keinerlei Beschwerderecht gegen die Entscheidungen im Betreuungsverfahren zusteht. Und dies unabhängig […..]
Weiterlesen >

Die Beteiligten im Betreuungsverfahren

Neben dem Betroffenen selbst, dem Betreuer oder Bevollmächtigten und der Betreuungsbehörde sollen auch Angehörige des Betroffenen und ggf. eine von ihm bezeichnete Person seines Vertrauens von der Eröffnung des Betreuungsverfahrens verständigt werden. Es handelt sich dabei um den Personenkreis, der auch auf Antrag als Beteiligte am Betreuungsverfahren hinzuzuziehen ist. Gemeint sind damit also nach § 274 Abs. 4 FamFG der […..]
Weiterlesen >

Beteiligtenrechte

Die Stellung als am Verfahren Beteiligte hat eine wichtige praktische Bedeutung. Denn aus der Beteiligtenstellung ergeben sich besondere Rechte: 1. Sie sind vor der Betreuerbestellung anzuhören, § 279  Abs. 1 FamFG. Gerade im Fall von Familienangehörigen ist dies auch besonders wichtig, da davon ausgegangen wird, dass sich der Richter unter diesen Umständen ein realistischeres und ausführlicheres Bild des Betroffenen machen […..]
Weiterlesen >

Welche Rechte haben Sie, wenn zu Unrecht eine Betreuung für Sie angeordnet wurde und diese mittlerweile aufgehoben wurde?

Wenn eine gerichtliche Betreuung angeordnet wurde, obwohl die Voraussetzungen dafür überhaupt nicht gegeben waren, ist die Betreuung vom Gericht wieder aufzuheben. Für viele Menschen bedeutet dieser Vorgang aber trotzdem einen unerhörten Eingriff in ihre Privatsphäre. Denn die (wenn auch nur kurzfristige) Einrichtung einer Betreuung hat den Betroffenen nicht nur in seiner allgemeinen Handlungsfähigkeit eingeschränkt, sondern auch gewichtig in das Persönlichkeitsrecht […..]
Weiterlesen >

Haben auch die Angehörigen das Recht, nachträglich gem. § 62 FamFG feststellen zu lassen, dass die Betreuungsanordnung rechtswidrig war?

Nein. Die Angehörigen, die Betreuungsbehörde und der Verfahrenspfleger sind grundsätzlich nicht nach § 62 FamFG antragsbefugt. Eine solche Befugnis ergibt sich im Übrigen für diese Personen auch nicht aus § 303 FamFG. Wie oben schon erwähnt, setzt der Antrag auf Feststellung nach § 62 FamFG voraus, dass der Beschwerdeführer (Betroffener) selbst in seinen Rechten verletzt wurde. Außerdem muss der Beschwerdeführer  […..]
Weiterlesen >

Die Menschenrechtsbeschwerde vor den Vereinten Nationen

Der maßgebliche völkerrechtliche Vertrag, der die Menschenrechte enthält, die über eine Individualbeschwerde geltend gemacht werden können, heißt Internationaler Pakt für Bürgerliche und Politische Rechte (IPBPR). Der Pakt selbst enthält viele bei einer Betreuung oder Unterbringung relevanten Menschenrechte. So regelt beispielsweise Artikel 7 des Pakts, dass niemand der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf; insbesondere […..]
Weiterlesen >

Beschwerdebefugnis naher Angehöriger gegen Ablehnung der Betreuerentlassung

Die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger erstreckt sich mittlerweile auch auf eine betreuungsgerichtliche Entscheidung, mit der die Entlassung eines Betreuers abgelehnt worden ist. Dies gilt entgegen früherer BGH Rechtsprechung (BGHZ 132, 157-163), die den Grundsatz aus den Regelungen zur Vormundschaft auch auf Betreuungssachen übertrug, dass eine Verpflichtung des Gerichts zur Entlassung des Vormunds nur im Verhältnis zum Mündel besteht. Damals lehnte der […..]
Weiterlesen >

Beschwerderecht in Betreuungssachen

Grundsätzlich steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist (§ 59 Abs. 1 FamFG). Wenn ein Beschluss nur auf Antrag erlassen werden kann und der Antrag zurückgewiesen worden ist, steht die Beschwerde nur dem Antragsteller zu. Ergänzend hierzu gilt gemäß § 303 Absatz 2 FamFG, dass das Recht der Beschwerde gegen eine von Amts […..]
Weiterlesen >

Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche Zwangsmaßnahmen in Unterbringungssachen

§ 1906 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches lässt es zu, dass der Betreuer unter gewissen Voraussetzungen in eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betroffenen – in der Psychiatrie, im Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung- einwilligen kann, auch wenn sie dem natürlichen Willen des Betreuten widerspricht. Dies ist zulässig wenn der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung […..]
Weiterlesen >

« Vorherige SeiteNächste Seite »
Themen
Alle Themen anzeigen