Anhörung im Unterbringungsverfahren ohne Verfahrenspfleger

Eine Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft. Der entsprechende Gerichtsbeschluss kann mit der Beschwerde angegriffen werden.
s. BGH, Beschluss v. 21.09.2016, AZ: XII ZB 57/16

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