Vorsorgebevollmächtigter – Beschwerdeeinlegung

Ein Vorsorgebevollmächtigter ist nicht dazu berechtigt, in eigenem Namen Beschwerde einzulegen, wenn die Einrichtung einer Betreuung für den Vollmachtgeber vom Betreuungsgericht abgelehnt wird. (s. dazu BGH, Beschluss v. 21.08.2019, AZ: XII ZB 156/19)

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