Unterbringung – konkludenter Verzicht auf Rechtsmittel – Verfahrensfähigkeit des Betroffenen

Ein psychisch Kranker, der durch gerichtlichen Beschluss in einer Psychiatrie oder in einer anderen Einrichtung untergebracht wird und in der diesbezüglichen gerichtlichen Anhörung – insbesondere nach der Rechtsmittelbelehrung – äußert, dass er mit der Unterbringung einverstanden ist, kann damit konkludent zum Ausdruck gebracht haben, dass er auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Unterbringung verzichtet. Wenn er im Nachhinein doch […..]
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Beschwerdebefugnis naher Angehöriger im Betreuungsverfahren

Für die Befugnis naher Angehöriger, in einem Betreuungsverfahren in eigenem Namen Beschwerde einlegen zu können (§ 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG) ist maßgeblich, ob die Beschwerde dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Angehörige als Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt. Die Entscheidung des BGH (Beschluss v. 08.01.2020, AZ: XII ZB 410/19) stellt klar, dass […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Der Beschluss muss dem Betroffenen selbst zugestellt werden

Wenn eine nachträgliche Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes nicht dem Willen des Betroffenen entspricht, muss der diesbezügliche Beschluss an ihn zugestellt werden. Ansonsten ist die Bekanntgabe des Beschlusses unwirksam und die Beschwerdefrist beginnt für ihn nicht zu laufen. Dasselbe gilt für die Aufhebung einer Betreuung. BGH, Beschluss v. 24.10.2018, AZ: XII ZB 188/18

Widerruf Vorsorgevollmacht – Widerruf – Rechtsmittel

Gegen den geplanten Widerruf durch den Kontrollbetreuer – soweit diese Aufgaben in dem Kontrollbetreuerbeschluss enthalten sind – muss der Bevollmächtigte sofort seine Rechte wahrnehmen. Es empfiehlt sich einen Experten zu beauftragen, der eine Beschwerde unverzüglich einlegt. Ganz wichtig ist, dass man bei dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, damit im gesamten Beschwerdeverfahren, also bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens ein […..]
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Beschwerdeeinlegung – Form

Die gesetzliche Form der Beschwerdeeinlegung durch Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle (§ 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG) ist auch dann gewahrt, wenn die Beschwerde zur Niederschrift des zuständigen Richters eingelegt und die Einlegung von dem Richter protokolliert wird. (s. dazu BGH, Beschluss v. 04.09.2019, AZ: XII ZB 148/19)

Verfahrenspfleger – Rechtsmittel

In mehreren Beschlüssen hat der BGH bereits entschieden, dass ein Verfahrenspfleger nicht dazu berechtigt ist, im Namen des Betroffenen Rechtsmittel einzulegen. Dies deshalb, weil der Verfahrenspfleger nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen ist, sondern ein „Unterstützer“, der die Wahrung der Belange des Betroffenen im Betreuungsverfahren gewährleisten und den tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen erkunden und in das Verfahren einbringen und […..]
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Vollmacht – Widerruf

Auch wenn eine Vorsorgevollmacht wirksam durch einen Betreuer widerrufen wurde, kann der Bevollmächtigte noch Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen. Wichtig ist allerdings, dass er diese Rechtsmittel im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen einlegt. (vgl. BGH, Beschluss v. 06.02.2019, AZ: XII ZB 405/18) 12.09.2019

Freie Willensbildung eines Betreuten

Die Feststellung durch das Betreuungsgericht, dass die freie Willensbildung des Betroffenen  „erheblich beeinträchtigt“ sei, erlaubt nicht automatisch den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung bezüglich seiner Betreuung nicht mehr in der Lage ist. BGH, Beschluss vom 31.10.2018, AZ: XII ZB 552/17 In dem zitierten Fall ging es darum, dass für einen Betroffenen wegen seiner Verhaltenssucht eine Betreuung nebst […..]
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Dem Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers ist zu folgen – auch bei möglicherweise bestehenden Interessenskonflikten – solange die Geeignetheit des Betreuers nicht in Frage steht

Der BGH hat dies in aktuellen Entscheidungen (BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 521/17, BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 553/17) erneut bekräftigt: Nach § 1897 Abs. 4 BGB ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Dieser Vorschlag setzt weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen voraus. Es genügt, dass der Betroffene […..]
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Rechtsprechung zur Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

LG Meiningen, Beschluss vom 12.3.2018 – (29) 4 T 53/18: 1. Die erfolgte Abgabe des gesamten Betreuungsverfahrens bewirkt auch den Übergang der Annexverfahren, wie z.B. die Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung. Eine gesonderte Abgabe nach § 314 FamFG ist nicht erforderlich. Die diesbezügliche Spezialregelung des § 314 FamFG betrifft nur die isolierte Abgabe eines Unterbringungsverfahrens. 2. Die Abgabe eines Verfahrens an […..]
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Zuständigkeit deutscher Betreuungsgerichte in Betreuungsverfahren mit Auslandsbezug

Es geht um die Frage, ob die deutschen Betreuungsgerichte für Betreuungsverfahren weiterhin zuständig sind, wenn sich der Betreute dauerhaft in einem ausländischen Pflegeheim aufhält. Grundsätzlich kann in einem solchen Fall die Zuständigkeit der deutschen Betreuungsgerichte an die Behörden oder Gerichte des anderen Staates abgegeben werden. Wenn es sich um einen Staat handelt, der das „Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz […..]
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Zuständigkeit deutscher Betreuungsgerichte in Betreuungsverfahren mit Auslandsbezug – i. V. m. Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens über den internationalen Schutz Erwachsener (ESÜ)

Es geht um die Frage, ob die deutschen Betreuungsgerichte weiterhin für ein Betreuungsverfahren zuständig sind, wenn ein Betreuter dauerhaft im Ausland lebt, bzw. dort in einem Pflegeheim untergebracht ist. Das Landgericht Augsburg (Beschluss v. 30.01.2018, AZ: 54 T 161/18) hatte zu diesem Thema einen sehr beachtenswerten Fall zu entscheiden. Wir gehen davon aus, dass es viele Betroffene gibt, die einer […..]
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Rechtsmittel der Beteiligten / Interesse des Betroffenen?

Angehörige oder andere Vertrauenspersonen eines Betreuten können sich als sog. „Beteiligte“ zu einem Betreuungsverfahren hinzuziehen lassen. Diese Beteiligtenstellung versetzt die Beteiligten in die Lage, in eigenem Namen Rechtsmittel einzulegen. Zulässigkeitsvoraussetzung dafür ist, dass dies im (objektiven) Interesse des Betroffenen geschieht. Probleme ergeben sich, wenn der Betroffene ausdrücklich erklärt, dass er die Einlegung des Rechtsmittels durch einen Beteiligten nicht möchte. Kann […..]
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Betreuungsverlängerung – Prüfungspflicht der Eignung des Betreuers

Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung vom 18.10.2017 nochmals darauf hingewiesen, dass, wenn in einem Betreuungsverfahren die Betreuung verlängert wird, auch die Betreuerauswahl nochmal dahingehend geprüft werden muss ob hier der richtige Betreuer ausgewählt wurde, bzw. dieser für diesen Fall geeignet ist. Dies  gilt auch für das Beschwerdeverfahren. Hat der betroffene Betreute einen Betreuervorschlag gemäß § 1897 Abs.4 BGB […..]
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Beschwerdebefugnis von Angehörigen nach eigener Betreuungsanregung

Interessant ist die Frage, ob die Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) gegen eine Betreuung dadurch entfallen kann, dass derselbe Angehörige die Einleitung des Betreuungsverfahrens – und damit die letztendliche Betreuerbestellung – angeregt hat. Der BGH hat dies in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Beschluss v. 21.6.2017, AZ: XII ZB 36/17) verneint: „… Die Beschwerdebefugnis entfällt nicht dadurch, dass […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Explizite gerichtliche Feststellungen sind erforderlich – erst recht wenn der Aufgabenkreis „Widerruf der Vollmacht“ auf Betreuer übertragen werden soll

Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann. BGH, Beschluss v. 22.3.2017, AZ:  XII ZB 260/16 Hintergrund des Falles war, dass die Tochter des demenzkranken […..]
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Nur eine ordnungsgemäße Zustellung setzt Beschwerdefrist in Gang

§ 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, wonach ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen ist, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht, findet im Betreuungsverfahren nicht nur auf den Betroffenen selbst, sondern auch auf die übrigen beschwerdeberechtigten Beteiligten Anwendung. BGH, Beschluss v. 29.3.2017, AZ: XII ZB 51/16 Ohne ordnungsgemäße Zustellung erfolgt keine wirksame Bekanntgabe an die Verfahrensbeteiligten. Dies bedeutet, dass die Beschwerdefrist […..]
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Person des Vertrauens – Beschwerdeberechtigung des Bevollmächtigten in eigenem Namen im Rahmen eines späteren Betreuungsverfahrens

Wenn eine Vorsorgevollmacht besteht und aus verschiedenen möglichen Gründen trotzdem eine (Kontroll-)Betreuung eingerichtet wird kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers nach § 303 Abs. 4 FamFG gegen den Betreuungsbeschluss Beschwerde einlegen. Problematisch wird es dann, wenn es um die Frage geht, ob in einem solchen Fall der Bevollmächtigte auch in eigenem Namen Beschwerde gegen den Betreuungsbeschluss einlegen kann. Eine […..]
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Beginn der Beschwerdefrist durch Zustellung

Die Beschwerdefrist kommt nur in Gang, wenn der Beschluss, der mit der Beschwerde angefochten werden soll, nicht nur dem Betroffenen, sondern auch den übrigen Beteiligten, die beschwerdeberechtigt sind, ordnungsgemäß zugestellt wurde. In einem Fall, den der BGH (Beschluss v. 29.03.2017, AZ: XII ZB 51/16) zu entscheiden hatte, ging es darum, dass der Sohn der Betroffenen von dieser eine Generalvollmacht erhalten […..]
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Ist ein Verfahrenspfleger dazu berechtigt, im Nachhinein gerichtlich feststellen zu lassen, ob es im Rahmen einer Betreuungs- oder Unterbringungssache zu einer Rechtsverletzung des Betroffenen gekommen ist, § 62 FamFG?

Diese Frage führt zu einem interessanten Rechtsproblem, welches in der Praxis immer wieder auftaucht. Es geht darum, ob das Beschwerderecht des Verfahrenspflegers, welches ihm nach § 335 Abs. 2 FamFG zusteht, den Verfahrenspfleger auch dazu berechtigt, eine Beschwerde für den Betroffenen nach § 62 FamFG einzulegen. Ziel einer solchen Beschwerde ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass eine Maßnahme innerhalb […..]
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Einwilligungsvorbehalt darf nicht als Disziplinarmaßnahme gegen den Betreuten missbraucht werden

Auch wenn der Betreute ein großes Vermögen besitzt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Vermögensgefährdung gibt. Der Einwilligungsvorbehalt ist kein Disziplinierungsinstrument bei bloßen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Betreuten und dem Betreuer. BGH, Beschluss v. 28.09.2016, AZ: XII ZB 275/16 Wenn nicht alle Voraussetzungen gegeben sind, die die Einrichtung eines Einwilligungsvorbehaltes rechtfertigen, kann dieser […..]
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Anhörung ist grundsätzlich zwingend – auch wenn der Betroffene nicht zu einer verbalen Äußerung in der Lage ist

Im Allgemeinen kommt es bei einer Anhörung bzgl. einer Betreuungseinrichtung oder Verlängerung , nicht entscheidend darauf an, dass der Betroffene den Sinn, der hinter den Fragen, die ihm gestellt werden, genau erkennen und sich dazu äußern kann. Es ist keinesfalls so, dass von einer Anhörung schon dann abgesehen werden darf, wenn der Betroffene sich aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht sinnvoll zu […..]
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Verwertung von ärztlichen Gutachten in Betreuungsverfahren

Wenn ein Betreuungsverfahren eingerichtet werden soll und in einem anderen Zusammenhang schon ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Betroffenen erstellt wurde, passiert es oft, dass ein solches Gutachten vom Gericht auch für die Beurteilung des Betroffenen im Betreuungsverfahren verwendet wird. Leider oft ohne Wissen des Betroffenen. Ein solches Vorgehen ist rechtswidrig und kann mit der Beschwerde angegriffen werden. Das […..]
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Dem Betroffenen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, zu einem neuen ärztlichen Gutachten Stellung zu nehmen

Wenn das Beschwerdegericht mit einem neuen Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heranzieht und seine Entscheidung auf dieses Gutachten stützt, ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten. Auch wenn der Betroffene in der ersten Instanz angehört wurde. Entscheidung des BGH, Beschluss v. 23.11.2016, AZ: 458/16: a) Hat das Beschwerdegericht ein neues Sachverständigengutachten eingeholt, auf das es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, ist […..]
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Schwerer Verfahrensfehler in Betreuungsverfahren führt zur Aufhebung des Betreuungsbeschlusses

Für einen Betroffenen wurde ein Betreuungsverfahren eingeleitet und im Zuge dessen eine umfassende Betreuung eingerichtet. Der Betreuer wurde für die Aufgabenkreise der Aufenthaltsbestimmung, Entscheidung über Unterbringung, Gesundheitsfürsorge, Regelung des Postverkehrs, Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Wohnungsangelegenheiten eingesetzt. Dagegen wehrte sich der Betroffene mit der Beschwerde und drang schlussendlich mit seinem Anliegen, den Betreuungsbeschluss aufzuheben, erst vor dem BGH durch. Dieser […..]
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Gericht verlängert Betreuung ohne die Voraussetzungen zu prüfen aufgrund von „Zweifeln“

Nicht nur bei der Einrichtung einer Betreuung, sondern auch bei der Frage deren Fortsetzung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Betreuung vorliegen. Hierzu muss das Gericht konkrete Feststellungen treffen. Sowohl was die die Fähigkeit des Betroffenen betrifft, seinen Willen selbst frei zu bilden, als auch was das Fortbestehen des Betreuungsbedarfs betrifft (BGH, Beschluss vom 19.10.2016, AZ: XII ZB 387/16) In […..]
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Das Sachverständigengutachten im Betreuungsrecht – immer wieder Anlass für Verfahrensverstöße und Grundrechtsverletzungen

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit: Das Sachverständigengutachten, auf welches das Gericht im Verfahren über die Aufhebung der Betreuung seine Entscheidung stützt, muss den formalen Anforderungen des § 280 FamFG genügen. Außerdem muss das Gutachten aktuell sein. Wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Sachlage nach Erstellung des Gutachtens verändert hat und diese neue Tatsachenlage für die Entscheidung des […..]
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