Beschwerde – Formerfordernisse gelten auch für den Betroffenen, wenn dieser die Beschwerde selbst einlegt

BGH, Beschluss v. 15.07.2020, AZ: XII ZB 78/20: Für die Beschwerde des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren gelten keine von § 64 FamFG abweichenden, weniger strengen Formerfordernisse. Bei Übermittlung einer Beschwerdeschrift durch einen Telefaxdienst ist die Wiedergabe der Unterschrift in der Telekopie notwendig. Sie muss daher auf dem Original der per Telefax versandten Beschwerdeschrift so ausgeführt sein, dass sie auf der […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigung einer schenkweisen Auszahlung durch den Betreuer – Genehmigungsfähigkeit von Anstandsschenkungen

Allein die Tatsache, dass es sich bei beabsichtigten Schenkungen eines Betreuten an Dritte um hohe Beträge handelt entscheidet nicht darüber, ob dies betreuungsgerichtlich genehmigungsfähig ist oder nicht. Eine Anstandsschenkung muss im Hinblick auf ihre Genehmigungsfähigkeit immer im Einzelfall und unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände geprüft werden. Hierzu das LG Kassel, Beschluss v. 12.10.2012, AZ: 3 T 349/12: In einem Betreuungsverfahren für […..]
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Beschwerdebefugnis – Beteiligtenstellung

Wenn eine Person (z. B. ein Angehöriger) nach § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG an einem Betreuungsverfahren im ersten Rechtszug beteiligt wurde, bleibt auch dann nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG beschwerdebefugt, wenn anschließend seine Beteiligung entsprechend § 7 Abs. 5 FamFG wieder aufgehoben wird. BGH, Beschluss v. 12.02.2020, AZ: XII ZB 347/19

Beschwerde des Betroffenen gegen Betreuungsbeschluss

Formulare für die Einlegung einer Beschwerde gegen einen Betreuungsbeschluss gibt es nicht. Der Betroffene kann die Beschwerde selbst einlegen. Die Beschwerde wird nach § 64 FamFG bei dem Gericht eingelegt, dessen Beschluss angefochten wird (hier: Betreuungsgericht). Dies geschieht entweder durch ein Schreiben an das Gericht oder direkt durch persönliches Erscheinen durch Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Die gesetzliche Form der […..]
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Beschwerdeberechtigung eines Dritten im Betreuungsverfahren

Eine im ersten Rechtszug nicht hinzugezogene Vertrauensperson kann durch Einlegung einer Beschwerde gegen die getroffene Entscheidung des Betreuungsgerichts keine Überprüfung der getroffenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht erzwingen. BGH, Beschluss v. 11.12.2019, AZ: XII ZB 396/19 In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf unsere Ausführungen unter den Stichworten „Beteiligte am Betreuungsverfahren“ hinweisen.

Beschwerdeeinlegung durch Bevollmächtigten im Namen des Betroffenen oder in eigenem Namen?

Nach § 303 Abs. 4 FamFG kann der Vorsorgebevollmächtigte im Namen des Betroffenen, also des Vollmachtgebers, Beschwerde einlegen. Falls er in eigenem Namen Beschwerde einlegt, ist fraglich, ob dies zulässig ist. Wenn der Bevollmächtigte nicht im Namen des Vollmachtgebers, sondern in eigenem Namen Beschwerde einlegt, muss das Beschwerdegericht jedoch vor der Verwerfung der Beschwerde als unzulässig zumindest in Erwägung ziehen, […..]
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Unterbringung – konkludenter Verzicht auf Rechtsmittel – Verfahrensfähigkeit des Betroffenen

Ein psychisch Kranker, der durch gerichtlichen Beschluss in einer Psychiatrie oder in einer anderen Einrichtung untergebracht wird und in der diesbezüglichen gerichtlichen Anhörung – insbesondere nach der Rechtsmittelbelehrung – äußert, dass er mit der Unterbringung einverstanden ist, kann damit konkludent zum Ausdruck gebracht haben, dass er auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Unterbringung verzichtet. Wenn er im Nachhinein doch […..]
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Beschwerdebefugnis naher Angehöriger im Betreuungsverfahren

Für die Befugnis naher Angehöriger, in einem Betreuungsverfahren in eigenem Namen Beschwerde einlegen zu können (§ 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG) ist maßgeblich, ob die Beschwerde dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Angehörige als Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt. Die Entscheidung des BGH (Beschluss v. 08.01.2020, AZ: XII ZB 410/19) stellt klar, dass […..]
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Einwilligungsvorbehalt – Der Beschluss muss dem Betroffenen selbst zugestellt werden

Wenn eine nachträgliche Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes nicht dem Willen des Betroffenen entspricht, muss der diesbezügliche Beschluss an ihn zugestellt werden. Ansonsten ist die Bekanntgabe des Beschlusses unwirksam und die Beschwerdefrist beginnt für ihn nicht zu laufen. Dasselbe gilt für die Aufhebung einer Betreuung. BGH, Beschluss v. 24.10.2018, AZ: XII ZB 188/18

Widerruf Vorsorgevollmacht – Widerruf – Rechtsmittel

Gegen den geplanten Widerruf durch den Kontrollbetreuer – soweit diese Aufgaben in dem Kontrollbetreuerbeschluss enthalten sind – muss der Bevollmächtigte sofort seine Rechte wahrnehmen. Es empfiehlt sich einen Experten zu beauftragen, der eine Beschwerde unverzüglich einlegt. Ganz wichtig ist, dass man bei dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt, damit im gesamten Beschwerdeverfahren, also bis zum Ende des Beschwerdeverfahrens ein […..]
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Beschwerdeeinlegung – Form

Die gesetzliche Form der Beschwerdeeinlegung durch Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle (§ 64 Abs. 2 Satz 1 FamFG) ist auch dann gewahrt, wenn die Beschwerde zur Niederschrift des zuständigen Richters eingelegt und die Einlegung von dem Richter protokolliert wird. (s. dazu BGH, Beschluss v. 04.09.2019, AZ: XII ZB 148/19)

Verfahrenspfleger – Rechtsmittel

In mehreren Beschlüssen hat der BGH bereits entschieden, dass ein Verfahrenspfleger nicht dazu berechtigt ist, im Namen des Betroffenen Rechtsmittel einzulegen. Dies deshalb, weil der Verfahrenspfleger nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen ist, sondern ein „Unterstützer“, der die Wahrung der Belange des Betroffenen im Betreuungsverfahren gewährleisten und den tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betroffenen erkunden und in das Verfahren einbringen und […..]
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Vollmacht – Widerruf

Auch wenn eine Vorsorgevollmacht wirksam durch einen Betreuer widerrufen wurde, kann der Bevollmächtigte noch Rechtsmittel gegen die Betreuerbestellung einlegen. Wichtig ist allerdings, dass er diese Rechtsmittel im Namen des Betroffenen, nicht aber im eigenen Namen einlegt. (vgl. BGH, Beschluss v. 06.02.2019, AZ: XII ZB 405/18) 12.09.2019

Freie Willensbildung eines Betreuten

Die Feststellung durch das Betreuungsgericht, dass die freie Willensbildung des Betroffenen  „erheblich beeinträchtigt“ sei, erlaubt nicht automatisch den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung bezüglich seiner Betreuung nicht mehr in der Lage ist. BGH, Beschluss vom 31.10.2018, AZ: XII ZB 552/17 In dem zitierten Fall ging es darum, dass für einen Betroffenen wegen seiner Verhaltenssucht eine Betreuung nebst […..]
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Dem Vorschlag des Betroffenen hinsichtlich der Person des Betreuers ist zu folgen – auch bei möglicherweise bestehenden Interessenskonflikten – solange die Geeignetheit des Betreuers nicht in Frage steht

Der BGH hat dies in aktuellen Entscheidungen (BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 521/17, BGH, Beschluss v. 09.05.2018, AZ: XII ZB 553/17) erneut bekräftigt: Nach § 1897 Abs. 4 BGB ist die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Dieser Vorschlag setzt weder die Geschäftsfähigkeit noch die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen voraus. Es genügt, dass der Betroffene […..]
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Rechtsprechung zur Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

LG Meiningen, Beschluss vom 12.3.2018 – (29) 4 T 53/18: 1. Die erfolgte Abgabe des gesamten Betreuungsverfahrens bewirkt auch den Übergang der Annexverfahren, wie z.B. die Genehmigung einer zivilrechtlichen Unterbringung. Eine gesonderte Abgabe nach § 314 FamFG ist nicht erforderlich. Die diesbezügliche Spezialregelung des § 314 FamFG betrifft nur die isolierte Abgabe eines Unterbringungsverfahrens. 2. Die Abgabe eines Verfahrens an […..]
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Zuständigkeit deutscher Betreuungsgerichte in Betreuungsverfahren mit Auslandsbezug

Es geht um die Frage, ob die deutschen Betreuungsgerichte für Betreuungsverfahren weiterhin zuständig sind, wenn sich der Betreute dauerhaft in einem ausländischen Pflegeheim aufhält. Grundsätzlich kann in einem solchen Fall die Zuständigkeit der deutschen Betreuungsgerichte an die Behörden oder Gerichte des anderen Staates abgegeben werden. Wenn es sich um einen Staat handelt, der das „Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz […..]
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Zuständigkeit deutscher Betreuungsgerichte in Betreuungsverfahren mit Auslandsbezug – i. V. m. Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens über den internationalen Schutz Erwachsener (ESÜ)

Es geht um die Frage, ob die deutschen Betreuungsgerichte weiterhin für ein Betreuungsverfahren zuständig sind, wenn ein Betreuter dauerhaft im Ausland lebt, bzw. dort in einem Pflegeheim untergebracht ist. Das Landgericht Augsburg (Beschluss v. 30.01.2018, AZ: 54 T 161/18) hatte zu diesem Thema einen sehr beachtenswerten Fall zu entscheiden. Wir gehen davon aus, dass es viele Betroffene gibt, die einer […..]
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Rechtsmittel der Beteiligten / Interesse des Betroffenen?

Angehörige oder andere Vertrauenspersonen eines Betreuten können sich als sog. „Beteiligte“ zu einem Betreuungsverfahren hinzuziehen lassen. Diese Beteiligtenstellung versetzt die Beteiligten in die Lage, in eigenem Namen Rechtsmittel einzulegen. Zulässigkeitsvoraussetzung dafür ist, dass dies im (objektiven) Interesse des Betroffenen geschieht. Probleme ergeben sich, wenn der Betroffene ausdrücklich erklärt, dass er die Einlegung des Rechtsmittels durch einen Beteiligten nicht möchte. Kann […..]
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Betreuungsverlängerung – Prüfungspflicht der Eignung des Betreuers

Der Bundesgerichtshof hat in einer neuen Entscheidung vom 18.10.2017 nochmals darauf hingewiesen, dass, wenn in einem Betreuungsverfahren die Betreuung verlängert wird, auch die Betreuerauswahl nochmal dahingehend geprüft werden muss ob hier der richtige Betreuer ausgewählt wurde, bzw. dieser für diesen Fall geeignet ist. Dies  gilt auch für das Beschwerdeverfahren. Hat der betroffene Betreute einen Betreuervorschlag gemäß § 1897 Abs.4 BGB […..]
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Beschwerdebefugnis von Angehörigen nach eigener Betreuungsanregung

Interessant ist die Frage, ob die Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) gegen eine Betreuung dadurch entfallen kann, dass derselbe Angehörige die Einleitung des Betreuungsverfahrens – und damit die letztendliche Betreuerbestellung – angeregt hat. Der BGH hat dies in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Beschluss v. 21.6.2017, AZ: XII ZB 36/17) verneint: „… Die Beschwerdebefugnis entfällt nicht dadurch, dass […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – Explizite gerichtliche Feststellungen sind erforderlich – erst recht wenn der Aufgabenkreis „Widerruf der Vollmacht“ auf Betreuer übertragen werden soll

Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Für welche Aufgabenkreise ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen. Dabei genügt es, wenn ein Handlungsbedarf in dem betreffenden Aufgabenkreis jederzeit auftreten kann. BGH, Beschluss v. 22.3.2017, AZ:  XII ZB 260/16 Hintergrund des Falles war, dass die Tochter des demenzkranken […..]
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Nur eine ordnungsgemäße Zustellung setzt Beschwerdefrist in Gang

§ 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG, wonach ein anfechtbarer Beschluss demjenigen zuzustellen ist, dessen erklärtem Willen er nicht entspricht, findet im Betreuungsverfahren nicht nur auf den Betroffenen selbst, sondern auch auf die übrigen beschwerdeberechtigten Beteiligten Anwendung. BGH, Beschluss v. 29.3.2017, AZ: XII ZB 51/16 Ohne ordnungsgemäße Zustellung erfolgt keine wirksame Bekanntgabe an die Verfahrensbeteiligten. Dies bedeutet, dass die Beschwerdefrist […..]
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Person des Vertrauens – Beschwerdeberechtigung des Bevollmächtigten in eigenem Namen im Rahmen eines späteren Betreuungsverfahrens

Wenn eine Vorsorgevollmacht besteht und aus verschiedenen möglichen Gründen trotzdem eine (Kontroll-)Betreuung eingerichtet wird kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers nach § 303 Abs. 4 FamFG gegen den Betreuungsbeschluss Beschwerde einlegen. Problematisch wird es dann, wenn es um die Frage geht, ob in einem solchen Fall der Bevollmächtigte auch in eigenem Namen Beschwerde gegen den Betreuungsbeschluss einlegen kann. Eine […..]
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Beginn der Beschwerdefrist durch Zustellung

Die Beschwerdefrist kommt nur in Gang, wenn der Beschluss, der mit der Beschwerde angefochten werden soll, nicht nur dem Betroffenen, sondern auch den übrigen Beteiligten, die beschwerdeberechtigt sind, ordnungsgemäß zugestellt wurde. In einem Fall, den der BGH (Beschluss v. 29.03.2017, AZ: XII ZB 51/16) zu entscheiden hatte, ging es darum, dass der Sohn der Betroffenen von dieser eine Generalvollmacht erhalten […..]
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Ist ein Verfahrenspfleger dazu berechtigt, im Nachhinein gerichtlich feststellen zu lassen, ob es im Rahmen einer Betreuungs- oder Unterbringungssache zu einer Rechtsverletzung des Betroffenen gekommen ist, § 62 FamFG?

Diese Frage führt zu einem interessanten Rechtsproblem, welches in der Praxis immer wieder auftaucht. Es geht darum, ob das Beschwerderecht des Verfahrenspflegers, welches ihm nach § 335 Abs. 2 FamFG zusteht, den Verfahrenspfleger auch dazu berechtigt, eine Beschwerde für den Betroffenen nach § 62 FamFG einzulegen. Ziel einer solchen Beschwerde ist es, gerichtlich feststellen zu lassen, dass eine Maßnahme innerhalb […..]
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Einwilligungsvorbehalt darf nicht als Disziplinarmaßnahme gegen den Betreuten missbraucht werden

Auch wenn der Betreute ein großes Vermögen besitzt, darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Vermögensgefährdung gibt. Der Einwilligungsvorbehalt ist kein Disziplinierungsinstrument bei bloßen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Betreuten und dem Betreuer. BGH, Beschluss v. 28.09.2016, AZ: XII ZB 275/16 Wenn nicht alle Voraussetzungen gegeben sind, die die Einrichtung eines Einwilligungsvorbehaltes rechtfertigen, kann dieser […..]
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