Betreuungsmissbrauch unter Aufsicht des Gerichts

Der Kester-Haeusler-Stiftung wurde von einem Angehörigen ein Betreuungsfall zur Kenntnis gebracht, der jegliches Vertrauen in rechtsstaatliches Verhalten erschüttert. Für ein mittlerweile verstorbenes älteres Ehepaar musste aufgrund von Demenz eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Auf eigenen Wunsch der beiden wurde einer der zwei Söhne sowie dessen Ehefrau (Juristin) zum Betreuer bzw. Ersatzbetreuerin bestellt. Grundsätzlich sind die Betreuungsgerichte an den Wunsch der […..]
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Persönliche Anhörung – Ausnahmen

Das Betreuungsgericht muss sich vor der Betreuerbestellung, vor der Anordnung einer Unterbringungsmaßnahme oder vor der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts von dem Betroffenen durch Anhörung einen persönlichen Eindruck verschaffen. Wann kann diese Anhörung ausnahmsweise entfallen? Die Anhörung kann nach §§ 278 Abs. 4, 34 Abs. 2 FamFG dann unterbleiben, wenn hiervon erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu befürchten sind. Diese […..]
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Anwaltsauftrag durch den Betreuten – möglich?

Immer wieder erlebt man es in der Praxis, dass die Betreuer sich weigern, Anwaltshonorare zu bezahlen von Anwälten, die der Betreute beauftragt hat. Begründet wird dies damit, dass der Betreute aufgrund seiner Betreuung — selbst wenn noch kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde — einen Anwalt nicht beauftragen kann. Sobald ein Einwilligungsvorbehalt vorliegt glauben auch viele Betreuer, dass sie auch dann dem […..]
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Wiederholte Anregung einer Betreuungseinrichtung durch den Betroffenen selbst

Wenn eine Person für sich selbst eine Betreuung beim Betreuungsgericht anregt und die Betreuungseinrichtung abgelehnt wird entfaltet diese Entscheidung keine materielle Rechtskraft (§ 48 Abs. 1 und 2 FamFG ist nicht anwendbar). Das bedeutet, dass der Betroffene trotz dieser Entscheidung erneut eine Betreuung für sich anregen kann. Dies gilt nur dann nicht, wenn gegen wiederholte Anregungen des Betroffenen zur Bestellung […..]
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Persönliche Anhörung – Warum ist sie wichtig?

Für den Betroffenen dient die persönliche Anhörung durch das Betreuungsgericht in erster Linie dazu, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, also dem Gericht seine Situation und Sichtweise bezüglich des Betreuungsverfahrens mitzuteilen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass allein die Tatsache, dass der Betroffene während der Anhörung mitteilt, eine Betreuung nicht haben zu wollen und mit einem Betreuer nicht zusammenzuarbeiten, dazu führt, dass […..]
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Geschäftsunfähigkeit – Prozessunfähigkeit?

Die Fähigkeit des Betreuten, selbst oder durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt in einem Gerichtsverfahren zu handeln (Prozessfähigkeit) setzt voraus, dass der Betreute geschäftsfähig ist. Nur dann, wenn es um das den Betreuten betreffende Betreuungsverfahren oder Unterbringungsverfahren geht, wird hiervon eine Ausnahme gemacht. Das bedeutet, dass in diesen Verfahren auch ein geschäftsunfähiger Betreuter trotzdem verfahrensfähig ist und einen Rechtsanwalt beauftragen […..]
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Anhörung – Sachverständigengutachten – Verwertbarkeit

Die Anhörung des Betroffenen ist eine verfahrensrechtliche Anforderung und dient grundsätzlich dazu, dass er sich zu der Betreuungseinrichtung äußern kann. Dazu gehört auch, dass er zu dem als notwendige Betreuungsvoraussetzung erstellten Sachverständigengutachten Stellung nehmen kann. Wenn die Anhörung vor Erstattung des Sachverständigengutachtens durchgeführt wird hat der Betroffene diese Gelegenheit nicht. Eine weitere Funktion der Anhörung nach Erstellung Gutachtens besteht darin, […..]
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Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens

Das medizinische Sachverständigengutachten ist in den allermeisten Fällen die wichtigste Grundlage, auf die die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Frage, ob eine Betreuung eingerichtet wird oder nicht, gestützt wird. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegen kann, wenn dem Betroffenen (oder ggf. seinem Verfahrenspfleger) das im Betreuungsverfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden […..]
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Rechtsprechung zur Bekanntgabe des medizinischen Gutachtens gegenüber dem Betroffenen, bzw. dessen Verfahrenspfleger

Sieht das Gericht im Unterbringungsverfahren von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ab, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, muss ein Verfahrenspfleger bestellt werden. Diesem muss das Gutachten übergeben werden und die Erwartung gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das […..]
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Betroffene dürfen nicht gegen ihren Willen in ihrer Wohnung angehört oder durch einen Sachverständigen untersucht werden

Oft werden uns Fragen dazu gestellt, ob es Betroffene über sich ergehen lassen müssen, dass Richter, Ärzte und ggf. Mitarbeiter der Betreuungsbehörde gegen den Willen des Betroffenen – gewaltsam – sich Zutritt zu dessen Wohnung verschaffen um ihn dort anzuhören oder ärztlich zu begutachten. Begutachtung und Anhörung in der Wohnung gegen den Willen des Betroffenen ist rechtswidrig und muss nicht […..]
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Ist der Verfahrenspfleger berechtigt, Verfassungsbeschwerde im Namen des Betroffenen zu erheben?

Es ist anerkannt, dass jedenfalls dann, wenn in Unterbringungsverfahren unmittelbar bevorstehende Zwangsmaßnahmen Verfahrensgegenstand sind, die Vorschriften über die Verfahrenspflegschaft dahingehend auszulegen sind, dass sie auch das Recht zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde einschließen. Demnach wird dem für das einfachrechtliche Verfahren bestellten Verfahrenspfleger die Befugnis eingeräumt, im Interesse des Betroffenen über die einfachrechtlichen Rechtsmittel hinaus Verfassungsbeschwerde zu erheben.  Andernfalls bestünde in derartigen […..]
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Vorführung zur Untersuchung – Anhörung – rechtliches Gehör

Die Unterbringung stellt einen massiven Grundrechtseingriff dar. Sie ist nur zulässig, wenn der Betroffene seinen Willen nicht frei bestimmen kann und infolgedessen sich oder andere gefährdet. Dabei kommt der Anhörung des Betroffenen besondere Bedeutung zu. Denn nur durch die Anhörung kann der Betroffene in einem Unterbringungsverfahren von seinem Recht Gebrauch machen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des zuständigen Betreuungsgerichts einwirken […..]
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Anhörung in Unterbringungssachen – Im Rahmen der Rechtshilfe möglich?

§ 319 Abs. 1 FamFG bestimmt, dass das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen hat. Diese Regelung gehört zu den verfahrensrechtlichen Grundprinzipien in Unterbringungssachen. Ausnahmen sind in engen Grenzen möglich nach § 319 Abs. 3 FamFG. Dies aber nur dann, wenn der Betroffene offensichtlich nicht in der Lage ist, […..]
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Eindringen der Betreuungsbehörde und Sachverständigen in die Wohnung eines Betreuten gegen dessen Willen? Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte der Betroffenen

Eine Frage, die uns schon von vielen Betroffenen gestellt wurde, wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Beschluss vom 16.3.2018 – 2 BvR 253/18) beantwortet. Es ging dabei um die Frage, ob es zulässig ist, eine unter Betreuung stehende Person – wenn nötig unter Gewaltanwendung – zur Vorbereitung der Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Unterbringungsbringungsbedürftigkeit in Ihrem Wohnhaus untersuchen zu lassen. Das […..]
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Zur Aushändigung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen nach Akteneinsicht durch den Verfahrensbevollmächtigten

Wird ein Betroffener in einem Betreuungsverfahren von einem Verfahrensbevollmächtigten vertreten, der Akteneinsicht erhalten hat, muss ihm zur Wahrung rechtlichen Gehörs ein eingeholtes Sachverständigengutachten nicht mehr persönlich ausgehändigt werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 XII ZB 334/17 juris; vom 22. März 2017 – XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 6. Juli 2016 – XII ZB 131/16, […..]
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Betreuungseinrichtung ohne Information der Angehörigen

Das Vorgehen von Betreuungsgerichten ist leider oft so, dass im Falle der Anregung / Einrichtung einer Betreuung – sei es durch einen Angehörigen oder durch andere Personen – die (anderen) Angehörigen darüber nicht informiert werden. Tatsächlich gibt es auch keine gesetzliche Grundlage, die eine Information der Angehörigen verpflichtend vorschreiben würde. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass bei der Auswahl des […..]
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Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens gegenüber dem Betroffenen

Wenn das der gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegte medizinische Sachverständigengutachten dem Betroffenen nicht in vollem Umfang bekannt gemacht wurde hat dieser nicht die Möglichkeit, zu den Diagnosen, Behandlungsmöglichkeiten und Alternativen Fragen zu stellen oder Einwände gegen das Ergebnis des Gutachtens zu erheben. Dadurch ist der Betroffene nicht in der Lage, im Ergebnis eine evtl. mögliche andere Einschätzung des Sachverständigen im Hinblick […..]
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Beteiligung des Verfahrenspflegers am Unterbringungsverfahren

Der Betreuer muss an dem Unterbringungsverfahren des Betroffenen beteiligt werden, das bedeutet, dass er von einem Anhörungstermin rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden muss. Des Weiteren muss das Gericht für den Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren einen Verfahrenspfleger bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers innerhalb eines Unterbringungsverfahrens soll gewährleisten, dass die Belange des Betroffenen entsprechend […..]
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Anhörung im Unterbringungsverfahren – fehlende rechtzeitige Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an Betroffenen und Verfahrenspfleger

Wenn über eine (erneute) Unterbringung entschieden werden soll, muss in aller Regel (Ausnahme nach § 68 FamFG möglich) davor eine Anhörung des Betroffenen stattfinden, in der auch auf das zuvor eingeholte medizinische Sachverständigengutachten eingegangen wird. Problematisch und durchaus praxisrelevant sind die Fälle, in denen der Betroffene zuvor keinerlei Kenntnis von dem Inhalt des Gutachtens hat. Zwar gibt es Fälle, in […..]
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Geschlossene Unterbringung für die Dauer eines Jahres ohne dass der Betroffene den Inhalt eines einer solchen Entscheidung zugrundeliegende Sachverständigengutachtenn kennt?

Das Sachverständigengutachten über den Gesundheitszustand eines Betroffenen ist unverzichtbare Grundlage für die Entscheidung des Betreuungsgerichts, ob der Betroffene in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen ist oder nicht. Ebenso unverzichtbar ist es, dass der Betroffene in vollem Umfang von dem Inhalt des Sachverständigengutachtens in Kenntnis gesetzt wird. Zu diesem Thema gibt es eine interessante aktuelle Entscheidung des BGH (Beschluss v. 08.03.2017), die […..]
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Anhörung ist grundsätzlich zwingend – auch wenn der Betroffene nicht zu einer verbalen Äußerung in der Lage ist

Im Allgemeinen kommt es bei einer Anhörung bzgl. einer Betreuungseinrichtung oder Verlängerung , nicht entscheidend darauf an, dass der Betroffene den Sinn, der hinter den Fragen, die ihm gestellt werden, genau erkennen und sich dazu äußern kann. Es ist keinesfalls so, dass von einer Anhörung schon dann abgesehen werden darf, wenn der Betroffene sich aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht sinnvoll zu […..]
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Verwertung von ärztlichen Gutachten in Betreuungsverfahren

Wenn ein Betreuungsverfahren eingerichtet werden soll und in einem anderen Zusammenhang schon ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand des Betroffenen erstellt wurde, passiert es oft, dass ein solches Gutachten vom Gericht auch für die Beurteilung des Betroffenen im Betreuungsverfahren verwendet wird. Leider oft ohne Wissen des Betroffenen. Ein solches Vorgehen ist rechtswidrig und kann mit der Beschwerde angegriffen werden. Das […..]
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Kann ein in einem anderen Verfahren erstelltes Sachverständigengutachten für das Betreuungsverfahren verwertet werden?

Dazu hat der BGH entschieden: Beabsichtigt das Gericht, in einem Betreuungsverfahren ein in einem anderen Verfahren eingeholtes Sachverständigengutachten entsprechend § 411 a ZPO zu verwerten, muss es den Beteiligten zuvor rechtliches Gehör gewähren (BGH, Beschluss v. 05.10.2016, AZ: XII ZB 152/16). In dem entschiedenen Fall wurde der Betroffenen weder seitens des Amtsgerichts, noch seitens des Landgerichts angekündigt, dass das schon […..]
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Das Sachverständigengutachten im Betreuungsrecht – immer wieder Anlass für Verfahrensverstöße und Grundrechtsverletzungen

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit: Das Sachverständigengutachten, auf welches das Gericht im Verfahren über die Aufhebung der Betreuung seine Entscheidung stützt, muss den formalen Anforderungen des § 280 FamFG genügen. Außerdem muss das Gutachten aktuell sein. Wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich die Sachlage nach Erstellung des Gutachtens verändert hat und diese neue Tatsachenlage für die Entscheidung des […..]
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Die finanzielle Ausbeutung alter Menschen – das Verbrechen des 21. Jahrhunderts?

Das Thema „finanzielle Schädigung und Ausbeutung alter Menschen“ wird in Deutschland als ein Aspekt von „Gewalt gegen alte Menschen“ nur wenig wahrgenommen oder beachtet. Dabei handelt es sich bei der finanziellen Schädigung, bzw. der Vorenthaltung von notwenigen (finanziellen) Mitteln durchaus um eine Form von Gewalt. Besonders die pflegebedürftigen Menschen sind in dieser Hinsicht verletzlich und leicht angreifbar, denn sie können […..]
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Die Rechtsprechung betont aktuell erneut, dass die Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren unerlässlich ist – auch dann, wenn es um die Aufhebung der Betreuung geht:

Die persönliche Anhörung des Betroffenen ist auch im Verfahren bezüglich der Aufhebung einer Betreuung generell unverzichtbar, wenn sich das Gericht zur Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens entschließt und dieses Gutachten als Tatsachengrundlage für seine Entscheidung heranziehen will. (BGH, Beschluss v. 24.08.2016, AZ: XII ZB 531/15). Ein Betroffener beantragte unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, nach dessen Inhalt kein Veranlassung für eine weitergehende […..]
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Betreuung trotz Vorsorgevollmacht – oft stecken Familienstreitigkeiten dahinter – Richter muss Sachverhalt nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen

Bei der Überprüfung der Frage, ob eine Vorsorgevollmacht durch eine gesetzliche Betreuung „abgelöst“ werden soll, weil erhebliche Zweifel an der Redlichkeit des oder der Bevollmächtigten bestehen, steht dem Richter hinsichtlich der Art seiner Sachverhaltsermittlungen und des Ermittlungsumfangs ein Ermessensspielraum zu. Er entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, inwieweit er nachforscht, ob die Vorwürfe und Beschuldigungen, denen beispielsweise Vorsorgebevollmächtigte oft ausgesetzt sind,  tatsächlich […..]
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Änderung des Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung des Betreuten durch den Betreuer?

Häufigen Anlass für Rechtsstreitigkeiten gibt die Frage, ob ein Betreuer dazu berechtigt ist, das Bezugsrecht für die Leistung aus einer Lebensversicherung, die der Betreute abgeschlossen hat, zu widerrufen und einen neuen Bezugsberechtigten oder gar sich selbst einzusetzen. Zunächst kommt es darauf an, was der Versicherungsvertrag hierzu aussagt, also ob das Bezugsrecht überhaupt widerruflich ist oder unwiderruflich gestaltet wurde. Wenn das […..]
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Beispiele von Gutachten für Unterbringungsmaßnahmen, die den rechtlichen Anforderungen nicht genügen:

Zeitablauf Für die Anordnung oder Genehmigung einer Unterbringung darf nicht auf ein zeitlich früher erstattetes Gutachten zurückgegriffen werden, welches ursprünglich etwa für eine vorläufige Unterbringung erstellt wurde. Es ergibt sich in der Regel aus einem solchen Gutachten nur die Erforderlichkeit der Unterbringung für einen bestimmten Zeitraum, der sich zum Zeitpunkt der neuen Entscheidung erledigt hat. Ärztliches Zeugnis Das ärztliche Zeugnis […..]
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Das Gutachten als Grundlage für die Unterbringung

Für die Anordnung oder Genehmigung aller Unterbringungsmaßnahmen gilt: Es hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Notwendigkeit der Unterbringungsmaßnahme stattzufinden, § 321 FamFG. Dazu gehört zunächst, dass dem Betroffenen zumindest formlos mitgeteilt wird, wer der Sachverständige sein wird. Dadurch wird dem Betroffenen das verfahrensrechtlich notwendige „rechtliche Gehör“ garantiert, es wird ihm so die Möglichkeit gegeben, bspw. den […..]
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