Ein grundlegendes Problem, das uns immer wieder begegnet, ist die Frage nach der Verfahrensfähigkeit von geschäftsunfähigen Betreuten. Darunter versteht man die Fähigkeit, in einem Verfahren als Beteiligter aufzutreten und Rechte im Verfahren selbst auszuüben und umfasst nach herrschender Meinung auch – und das ist für Betroffene von enormer Bedeutung – die wirksame Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch einen geschäftsunfähigen Betroffenen. Denn […..]
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