Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens

Das medizinische Sachverständigengutachten ist in den allermeisten Fällen die wichtigste Grundlage, auf die die Entscheidung des Gerichts bezüglich der Frage, ob eine Betreuung eingerichtet wird oder nicht, gestützt wird. Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegen kann, wenn dem Betroffenen (oder ggf. seinem Verfahrenspfleger) das im Betreuungsverfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist. Ein wesentlicher Verfahrensmangel kann dazu führen, dass die gerichtliche Entscheidung aufzuheben ist.

(s. zu diesem Thema auch Beschluss BGH v. 21.11.2018, AZ: XII ZB 57/18

15.04.2019

Themen
Alle Themen anzeigen