Anforderungen an die Begründung einer über mehrere Jahre angeordneten zwangsweisen Unterbringung innerhalb eines Betreuungsverfahrens nach § 1906 BGB (alte Fassung)

Auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung setzt die gem. § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB erfolgende (weitere) zivilrechtliche Unterbringung eine – nach wie vor bestehende – ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betroffenen voraus (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 218, 111 = BtPrax 2018, 155). Besonderheiten können sich bei einer bereits mehrere Jahre währenden Unterbringung […..]
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Ist der Vorsorgebevollmächtigte zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers verpflichtet?

Soweit in einer Vorsorgevollmacht keine anderweitigen Regelungen enthalten sind, berechtigt die Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten nur zur rechtlichen Vertretung, verpflichtet aber nicht zur persönlichen Betreuung des Vollmachtgebers. Der Vorsorgebevollmächtigte hat nur die notwendigen tatsächlichen Hilfen zu besorgen, nicht jedoch selbst zu leisten. BGH, Beschluss vom 16.11.2022 – XII ZB 212/2

Verabreichung v. Medikamenten gegen den Willen d. Patienten im Pflegeheim?

Eine gegen den Willen von Patienten verabreichte Medikation (Zwangsmedikation, § 1832 BGB) in Pflegeheimen ohne gerichtliche Genehmigung ist unzulässig. Zunächst kommt es darauf an, ob die Patienten entsprechend ihrem Gesundheitszustand als einwilligungsfähig anzusehen sind. Wenn ja, kann die Einnahme verweigert und die Patienten nicht dazu gezwungen werden. In anderen Fällen kann in eine Zwangsbehandlung ggf. durch den gesetzlichen Betreuer eingewilligt […..]
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Unkritisches Verwenden formularmäßiger Betreuungsanregungen durch Krankenhäuser  

Wir stellen fest, dass einzelne Krankenhäuser, insbesondere psychiatrische Abteilungen, vorschnell zum Formular „Anregung einer (vorläufigen) Betreuung“ greifen. Ob allem Anschein nach übereifrigen Ärzten überhaupt klar ist, was sie damit im Leben der Patienten anrichten können, darf bezweifelt werden. Erst kürzlich – fast 6 Monate nach Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform! – wurde uns eine formularmäßige Betreuungsanregung vorgelegt, in dem Ärzte mittels Kreuz-Markierungen […..]
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Herausgabepflicht Unterlagen Betreuer

Nach dem Tod des Betreuten besteht eine umfassende Herausgabepflicht des Betreuers bezüglich aller Unterlagen, die im Rahmen der gesetzlichen Vertretung angefallen sind gegenüber den Erben, vgl. § 1872 BGB. Der/die Erbe(n) müssen sich nicht unbedingt mit einem Erbschein ausweisen, es genügt auch eine sonstige schriftliche Erklärung, die bestätigt, dass die Erbschaft angenommen wurde.

Für Betroffene und Angehörige nicht nachvollziehbare Ablehnung eines Antrags auf Betreuerwechsel

Aufgrund von Pflichtverletzungen durch eine Betreuerin und damit verbundener Ungeeignetheit zur Führung der Betreuung wurde Betreuerwechsel beantragt. Das Beschwerdegericht lehnte den Antrag u. a. mit folgender Begründung ab: Anhaltspunkte für die Ungeeignetheit der Betreuerin ergäben sich weder aus dem vorliegenden Betreuungsverfahren, noch aus beigezogenen Akten anderer Betreuungsverfahren. Zwar sei die Betreuerin mit der Zahlung von monatlichen Heimkosten für die Betreute […..]
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Was gilt, wenn die betreute Person selbst ein Rechtsgeschäft abschließt, welches bei Abschluss durch den Betreuer genehmigungspflichtig wäre?

Nur bei (genehmigungspflichtigen) Rechtsgeschäften, die der Betreuer abschließt, muss eine Genehmigung eingeholt werden. Wenn die betreute Person das Rechtsgeschäft selbst abschließt, weil sie geschäftsfähig ist und die Anordnung einer Betreuung hier die sog. „Doppelzuständigkeit“ von Betreutem und Betreuer bewirkt, muss keine Genehmigung eingeholt werden (Ausnahme bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts). Denn bei Selbstvornahme durch den Betreuten gelten die Maßstäbe der „Magna […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen – Grundsätzliches

Nach den §§ 1848 bis 1854 BGB sind nun nur noch betreuungsgerichtliche Außengenehmigungen für genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte möglich. Das heißt solche Genehmigungen, die die Vertretungsmacht des Betreuers nach außen (§ 1823) betreffen. Ohne die Erteilung dieser Genehmigungen wäre ein zwischen Betreuer (als gesetzl. Vertreter der betreuten Person) und einem Dritten geschlossener Vertrag schwebend unwirksam. Dies ergibt sich direkt aus § 1856 […..]
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Pflichten innerhalb der Vermögenssorge für den Betreuer

Handlungsmaßstab für die Vermögensverwaltung durch gesetzliche Betreuer ist die Wunschbefolgungspflicht. Ausdrücklich geregelt seit 01.01.2023 in § 1838 BGB, der direkt auf die neu konzipierte „Magna Charta“ des Betreuungsrechts verweist: § 1821 BGB. Das bedeutet, Wahrung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, Wunschbefolgungs- und Wunschermittlungspflicht des Betreuers – auch in der Vermögenssorge. Diese Ziele wurden zwar auch vor 01.01.2023 bereits verfolgt. Jedoch war […..]
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Der Betreuer als Erbe? Genehmigungsvorbehalte außerhalb der betreuungsrechtlichen Regelungen

Wichtig im Zusammenhang mit – durchaus praxisrelevanten – erbrechtlichen Verfügungen durch betreute Personen zugunsten gesetzlicher Betreuer (Testament, Erbvertrag, Vermächtnis etc.) ist der Genehmigungsvorbehalt des § 30 Abs. 3 BtOG. Warum sich dieser Genehmigungstatbestand im Betreuungsorganisationsgesetz befindet und nicht in den betreuungsrechtlichen Regelungen des BGB, ist wenig nachvollziehbar. Die Vorschrift lautet: Leistungen an berufliche Betreuer (1) Einem beruflichen Betreuer ist es […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen

Nur auf Antrag des Betreuers wird ein Genehmigungsverfahren eingeleitet. Ohne Antrag oder gar gegen den Willen eines Betreuers darf eine Genehmigung nicht erteilt werden. Die (grundsätzliche) Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, für das die Genehmigung beantragt wurde, wird durch das Betreuungsgericht überprüft. Das Rechtsgeschäft darf insbesondere nicht gegen die guten Sitten verstoßen (häufige Problemstellung: Übertragung von Grundbesitz des Betreuten, um späterem Rückgriff […..]
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Betreuungsgerichtliche Genehmigungen für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge – Genehmigungsmaßstab ist die Wunschbefolgungspflicht

Durch die Betreuungsrechtsreform zum 01.01.2023 wurden auch – systematische – Veränderungen mit Blick auf Genehmigungstatbestände für den Aufgabenbereich „Vermögenssorge“ vorgenommen. Insbesondere wurden die Regelungen aus dem Vormundschaftsrecht herausgenommen und direkt in die betreuungsrechtlichen Vorschriften eingefügt (§§ 1835 ff. BGB). Hintergrund ist, dass für die Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder i. d. R. andere Anforderungen zu stellen sind, als an die Vermögensverwaltung […..]
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Warum wurden die Auskunftspflichten für Betreuer mit § 1822 BGB gesetzlich normiert?

Eine absolut berechtigte Frage, die uns seit 01.01.2023 vermehrt gestellt wird und die unter folgendem Blickwinkel zu betrachten ist:   Wenn man ausschließlich ordnungsgemäße Betreuungsführungen voraussetzen und erwarten dürfte, wäre diese gesetzliche Regelung in der Tat völlig überflüssig. Betreuer würden – nach den Wünschen der betreuten Personen – ohnehin und selbstverständlich mit Angehörigen und Vertrauenspersonen zusammenarbeiten, um so alle im […..]
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Vorsicht: Das neu im Gesetz verankerte Ehegattenvertretungsrecht ersetzt nicht die Vorsorgevollmacht

Die in der Praxis bestehenden sich abzeichnenden erheblichen Schwierigkeiten in Verbindung mit dem gesetzlich verankerten Ehegattenvertretungsrecht waren zu erwarten. Vor allem die umfassende Prüfungspflicht nach § 1358 Abs. 3, 4 BGB, mit der behandelnde Ärzte nach Eintritt einer Notsituation belastet werden, begegnet zurecht heftiger Kritik. Zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer wurden inzwischen Formulare […..]
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Betreuungsrechtsreform – Änderungen in Bezug auf die Geeignetheit des Bevollmächtigten?

Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht lässt die Erforderlichkeit der Einrichtung einer Betreuung i. d. R. entfallen. Wenn aufgrund bestimmter Umstände durch das Betreuungsgericht überprüft werden muss, ob trotz Vorsorgevollmacht eine Betreuung einzurichten ist, stellt sich in aller Regel die Frage nach der „Geeignetheit“ des Bevollmächtigten. Vor der Reform des Betreuungsrechts galt für den Bevollmächtigten, dass durch ihn die Angelegenheiten des Vollmachtgebers […..]
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Ein Beispiel zur Bedeutung der Patientenverfügung

Beschluss BGH v. 02.04.2019, BVerfG, Beschluss v. 07.04.2022, AZ: 1 BvR 1187/19: Ein an Demenz erkrankter Mann wurde über 5 Jahre hinweg durch eine PEG-Sonde künstlich ernährt. Die Demenz war weit fortgeschritten, schon 3 Jahre vor seinem Tod war eine Kommunikation mit ihm nicht mehr möglich. Er erhielt über Jahre hinweg durchgehend Schmerzmittel, litt an Spastiken, chronischer Gallenblasenentzündung, Fieber, Atembeschwerden […..]
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Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer muss gerichtlich genehmigt werden

Nach § 1820 Abs. 5 BGB muss der Widerruf einer Vorsorgevollmacht, der durch den Kontrollbetreuer erklärt wird, vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Die Genehmigung des Widerrufs ist nur für Vorsorgevollmachten erforderlich. Für alle anderen Vollmachten, die keine Regelungen zur Personensorge oder in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge enthalten, gilt dies nicht (z. B. Kontovollmachten). Für den Widerruf dieser Vollmachten ist eine gerichtliche […..]
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Die Suspendierung der Vorsorgevollmacht durch das Betreuungsgericht – Voraussetzungen

1820 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 2 BGB legt fest, unter welchen Voraussetzungen eine Vorsorgevollmacht durch das Betreuungsgericht suspendiert werden kann. Danach muss entweder eine dringende Gefahr eines Zuwiderhandelns gegen die Wünsche des Vollmachtgebers vorliegen und der Vollmachtgeber oder sein Vermögen dadurch erheblich gefährdet sein. Oder es muss eine Behinderung des Kontrollbetreuers bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch den […..]
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Widerruf der Vorsorgevollmacht – Kontrollbetreuer – Suspendierung der Vollmacht

Der Kontrollbetreuer hat die Aufgabe, die Tätigkeit des Bevollmächtigten überprüfen. Für die Zeit, die diese Prüfung in Anspruch nimmt, kann die Vollmacht suspendiert werden, § 1820 Abs. 4 BGB. Das bedeutet, dass das Betreuungsgericht die Herausgabe der Vollmacht an den Kontrollbetreuer anordnen kann. Dies hat einerseits den Vorteil, dass für die Zeit, in der die Voraussetzungen eines Widerrufs der Vollmacht […..]
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Überschreiten der Überprüfungsfrist im Betreuungsverfahren

Mehrfach wurde uns von Betroffenen und Angehörigen mitgeteilt, dass sich Betreuungsgerichte von im Betreuungsbeschluss festgelegten Überprüfungsfristen zur Feststellung dazu, ob die Voraussetzungen für die angeordnete Betreuung noch vorliegen oder nicht, mitunter einigermaßen unbeeindruckt zeigen. Besonders in Fällen, in denen sich die Situation der Betroffenen so verbessert hat, dass die Voraussetzungen für Aufrechterhaltung der Betreuung eigentlich weggefallen sind, die Aufhebung der […..]
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Gerichtliche Anhörung im Betreuungsverfahren – Ausweitung zum Schutz der Betroffenen

Für das Betreuungsgericht wurde nach neuer Rechtslage mit § 278 FamFG die Amtsermittlung im Hinblick auf die Anhörung ausgeweitet. Damit wird klargestellt, dass sich die richterliche Anhörung im Betreuungsrecht eben nicht nur auf die Gewährung rechtlichen Gehörs beschränkt. Das Gericht ist dazu verpflichtet den Sachverhalt zu erforschen. Und zwar nicht nur unter Verwendung der in der Akte befindlichen Ermittlungsergebnisse, sondern […..]
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Widerruf einer Vorsorgevollmacht ist bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers i. d. R. nur durch Betreuer möglich

Soll eine Vorsorgevollmacht aus der Welt geschafft werden, der Vollmachtgeber ist inzwischen jedoch geschäftsunfähig, kommt allein der Widerruf der Vollmacht durch einen gesetzlichen Betreuer in Betracht. (Mögliche Ausnahme: Es gibt mehrere Vollmachten und der andere Bevollmächtigte ist aufgrund seiner Vollmacht zum Widerruf der anderen Vollmacht berechtigt.) Der Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Vollmachtgebers durch Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch einen Betreuer […..]
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Widerruf der Vorsorgevollmacht bei mehreren Bevollmächtigten

Sind für einen Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte in einer Vorsorgevollmacht eingesetzt, sind diese nicht dazu befugt, die Vollmacht gegenseitig zu widerrufen. Dies auch dann nicht, wenn die Bevollmächtigten jeweils einzelvertretungsbefugt sind. Sind für einen Vollmachtgeber mehrere Bevollmächtigte in verschiedenen Vorsorgevollmachten eingesetzt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Widerrufs durch einen Bevollmächtigten gegenüber dem anderen Bevollmächtigten. Das kann zu erheblichen Problemen, vor allem […..]
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Wie kann die Nachfolge eines Betreuers vorsorglich geregelt werden?

Praxisrelevant ist diese Frage insbesondere für zu Betreuern bestellte Eltern behinderter Kinder. Viele beschäftigen sich mit der Frage, wer die Betreuung für die Kinder für den Fall des Todes der Eltern übernimmt und wie gewährleistet werden kann, dass diese Person die Betreuung dann auch tatsächlich übernehmen kann. In Betracht kommt die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers (auch Ersatzbetreuer genannt). Nach der zum […..]
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Betreuer muss Unterhaltsansprüche des Betreuten geltend machen

Die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für die betreute Person durch den Betreuer erfolgt über den Aufgabenkreis Personensorge, dort konkretisiert als Aufgabenbereich „Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen“. Wenn sich Hinweise darauf ergeben, dass Unterhaltsansprüche des Betreuten bestehen, hat der Betreuer zu prüfen, ob Erforderlichkeit für eine Erweiterung der Betreuung zur Geltendmachung von Unterhalt besteht und beim Betreuungsgericht die Anordnung des Aufgabenkreises anzuregen. Dies ist […..]
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Geldgeschenke durch geschäftsunfähige Betreute?

Ob ein geschäftsunfähiger Betreuter Geldgeschenke vornehmen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist deshalb nicht einheitlich zu beurteilen.   Es kommt unter anderem darauf an, ob sich dadurch eine Gefahr für das Vermögen des Betreuten ergibt, ob dieses Verhalten der üblichen Lebensführung des Betreuten (schon vor der Anordnung der Betreuung) entspricht, ob es sich um Anstandsgeschenke oder Geschenke, die […..]
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Betreuerhaftung nach Reform des Betreuungsrechts

Für Pflichtverletzungen haftet ein Betreuer nach § 1826 BGB. Diese Vorschrift ist Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche der betreuten Person gegenüber dem Betreuer innerhalb der übertragenen Aufgabenkreise. Mit der Reform des Betreuungsrechts zum 01.01.2023 wurde mit § 1826 Abs. 1 S. 2 BGB eine Beweislastumkehr zu Lasten des Betreuers eingeführt. Das bedeutet, dass der Betreuer beweisen muss, dass ihn kein Verschulden trifft. […..]
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Ehrenamtliche Betreuer – Berichtspflicht

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Anfangsberichts (Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten) gilt für Berufsbetreuer, nicht für ehrenamtliche Betreuer, vgl. § 1863 Abs. 1 u. 2 BGB. Für ehrenamtliche Betreuungen innerhalb einer Familie kann zusammen mit Betreuungsgericht, Betreuer und betreuter Person ein Anfangsgespräch stattfinden, sofern der Betreute dies wünscht. Die Pflicht zur Erstellung eines Anfangsberichts wurde für ehrenamtliche Betreuer […..]
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