Wie kann die Nachfolge eines Betreuers vorsorglich geregelt werden?

Praxisrelevant ist diese Frage insbesondere für zu Betreuern bestellte Eltern behinderter Kinder. Viele beschäftigen sich mit der Frage, wer die Betreuung für die Kinder für den Fall des Todes der Eltern übernimmt und wie gewährleistet werden kann, dass diese Person die Betreuung dann auch tatsächlich übernehmen kann.

In Betracht kommt die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers (auch Ersatzbetreuer genannt).

Nach der zum 01.01.2023 erfolgten Betreuungsrechtsreform ist es für Betreuungsgerichte nun möglich, vorsorglich Verhinderungsbetreuer zu bestellen, § 1817 Abs. 4 BGB. Nach bisher geltender Rechtslage war eine vorsorgliche Betreuerbestellung ohne konkret bevorstehenden Anlass nicht möglich

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