Nein. Für eine Genehmigung des Betreuungsgerichts, einen zwar kranken und unter Umständen schlecht versorgten Betreuten, bei dem aber kein Unterbringungsgrund vorliegt, zwangsweise in ein offenes Heim zu bringen, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Es müsste sich dafür um eine Unterbringungssache handeln, die einen Unterbringungsgrund voraussetzt, was an erhebliche rechtliche und medizinische Voraussetzungen geknüpft ist (lesen Sie dazu unseren Artikel https://www.betreuungsrecht.de/unterbringung/unterbringung/). […..]
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