Gutachten – Wohnung

Betroffene müssen es nicht hinnehmen, gegen ihren Willen in ihrer Wohnung begutachtet zu werden. Es besteht diesbezüglich keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Wenn eine Begutachtung in der eigenen Wohnung vom Gericht vorgeschlagen, bzw. „angeordnet“ wurde sollte dem Gericht mitgeteilt werden, dass dies nicht gewünscht ist. Es wird dann einen anderen Termin/Ort bestimmen, an dem die Begutachtung durchgeführt wird.

12.09.2019

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