Das Landgericht München hat erst am 18.4.2019 entschieden, dass die Beeinflussbarkeit der freien Willensbildung des zu Betreuenden und auch die freie Steuerbarkeit des Willens dazu führt, dass eine Betreuung angeordnet werden kann.
Das Landgericht München hat erst am 18.4.2019 entschieden, dass die Beeinflussbarkeit der freien Willensbildung des zu Betreuenden und auch die freie Steuerbarkeit des Willens dazu führt, dass eine Betreuung angeordnet werden kann.