Zur Akteneinsicht von Angehörigen

Sofern die Beteiligung von Angehörigen an Betreuungsverfahren abgelehnt wird, scheitert damit i. d. R. auch die Möglichkeit der Akteneinsicht in die Betreuungsakte für die Angehörigen nach § 13 Abs. 1 FamFG. In Ermangelung der Beteiligtenstellung kommt dann nur noch ein Antrag auf Akteneinsicht nach § 13 Abs. 2 FamFG in Betracht. Dazu muss ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden und […..]
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Akteneinsicht v. Angehörigen nach Beendigung der Betreuung

Um als Angehöriger nach Beendigung der Betreuung Einsicht in die Betreuungsakten zu erhalten ist es erforderlich, ein berechtigtes Interesse geltend zu machen. Dafür ist konkreter Vortrag erforderlich. Ohne konkrete Anhaltspunkte vorgetragene Verdächtigungen, beispielsweise hinsichtlich Pflichtwidrigkeiten des Betreuers im Aufgabenkreis der Vermögenssorge, wodurch evtl. Erbansprüche von Angehörigen verringert werden, reichen dafür grundsätzlich nicht aus.

Akteneinsichtsrecht – Angehörige

Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch von Angehörigen, in die Akten der Betreuungsbehörde Einsicht zu nehmen. Angehörige haben nach den geltenden datenschutzrechtlichen Grundlagen nur einen Anspruch auf Auskunft über ihre eigenen bei der Betreuungsbehörde ggf. gespeicherten Daten. Für die Angehörigen bleibt allein die Möglichkeit, in die Gerichtsakte Einsicht zu nehmen. Tatsächlich häufen sich in der Praxis jedoch immer mehr Akteneinsichtsbegehren von […..]
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Zur Aushändigung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen nach Akteneinsicht durch den Verfahrensbevollmächtigten

Wird ein Betroffener in einem Betreuungsverfahren von einem Verfahrensbevollmächtigten vertreten, der Akteneinsicht erhalten hat, muss ihm zur Wahrung rechtlichen Gehörs ein eingeholtes Sachverständigengutachten nicht mehr persönlich ausgehändigt werden (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 XII ZB 334/17 juris; vom 22. März 2017 – XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996 und vom 6. Juli 2016 – XII ZB 131/16, […..]
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Akteneinsicht in gerichtliche Betreuungsakte / Übersendung der Betreuungsakte an Staatsanwaltschaft / Geheimhaltungsinteresse und Geheimhaltungsanspruch des Betreuten

Die Staatsanwaltschaft hat grundsätzlich ebenso wenig Akteneinsichtsrecht in eine (komplette) Betreuungsakte wie jeder andere Dritte auch. Daran ändert auch die Gewährung von Akteneinsicht nach den Grundsätzen der Amtshilfe (Art. 35 Abs. 1 GG) nichts.  Nur dann, wenn eine Behörde ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht und andere schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten nicht entgegenstehen oder wenn die Beteiligten zustimmen, […..]
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Akteneinsichtsrecht des Betroffenen im Betreuungsverfahren

Einer der Kernpunkte des Verfahrensrechts in Betreuungssachen ist, dass der Betroffene – egal in welchem gesundheitlichen Zustand er sich befindet-  verfahrensfähig ist. Er ist sog. Mussbeteiligter des Verfahrens und in dieser Eigenschaft kann er vor Gericht selbst auftreten und seine Rechte selbst ausüben. Hierunter fällt unter anderem grundsätzlich auch das Recht, Einsicht in die vollständige Gerichtsakte zu nehmen, § 13 […..]
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Betreuung – Akteneinsicht

Die Gerichte stehen auf dem Standpunkt, dass der Gesetzgeber es nicht gewollt hat, dass alle (auch nahe Angehörige) nach Belieben Einsicht in die Betreuungsakte erhalten (siehe Beschluss AG Spandau, Az. 5 XVII R 8800/13). In einem konkreten Fall wollte die Tochter Beteiligte in dem Betreuungsverfahren sein, um überhaupt zu erfahren, aufgrund welchen Gutachtens ihre Mutter unter Betreuung gestellt wurde. Das […..]
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Akteneinsichtsrecht nicht am Verfahren Beteiligter

Nicht am Betreuungsverfahren beteiligte Dritte haben grundsätzlich nur dann ein Akteneinsichtsrecht, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran geltend machen können, und andere schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen. Dies gilt auch für die Staatsanwaltschaft, die im Rahmen eines anderen Verfahrens Einsicht in die Betreuungsakten begehrt. Das OLG Köln hat dazu entschieden:

Auskunftsrecht der Angehörigen gegenüber dem Betreuer (Akteneinsicht)

Unserem Institut wird oft von Angehörigen die Frage gestellt, inwieweit sie im Falle einer gesetzlichen Betreuung eines Verwandten berechtigt sind, vom Betreuer Auskünfte über die Belange des Betroffenen zu erhalten. Dabei geht es häufig um Fragen zum Gesundheitszustand, die ärztliche Behandlung und die Vermögensangelegenheiten des Betroffenen. Gegenüber dem Betreuungsgerichthat der Betreuer jederzeit schriftlich oder im Rahmen seines persönlichen Erscheinens umfassend […..]
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Akteneinsichtsrecht des Verfahrenspflegers

Eine der grundlegendsten Aufgaben des Verfahrenspflegers ist die, dem Betroffenen rechtliches Gehör zu verschaffen. Der Anspruch auf Verschaffung rechtlichen Gehörs ist grundgesetzlich geschützt und das Akteneinsichtsrecht des Verfahrenspflegers wird allgemein als Teil dieses Anspruchs verstanden.

Akteneinsichtsrecht der Angehörigen

Über die Gewährung der in einem Betreuungsverfahren beantragten Akteneinsicht ist nach pflichtgemäßem Ermessen unter Abwägung der in Widerspruch stehenden Interessen der Beteiligten zu entscheiden. Zu beachten ist dabei seitens des Betroffenen insbesondere dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht, welches aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG resultiert.

§ 13 FamFG – Recht auf Akteneinsicht

·         Sofern die Akten zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden sollen oder gemacht worden sind erstreckt sich das Akteneinsichtsrecht auf die dem Gericht im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit vorgelegten oder vom Gericht selbst geführten Akten einschließlich aller beigezogenen Unterlagen ·         Beteiligte haben grundlegend ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht, Abs.1 ·         Nach pflichtgemäßen Ermessen ist Dritten im Sinne des Abs.2 Akteneinsicht zu gewähren. […..]
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Akteneinsicht

Über die Gewährung der in einem Betreuungsverfahren beantragten Akteneinsicht hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Abwägung widerstreitender Interessen der Beteiligten zu entscheiden (§ 13 FamFG).

Akteneinsicht im Betreuungsverfahren

Nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG hat jeder Verfahrensbeteiligte das Recht auf Information über den Verfahrensstoff und über den Akteninhalt, ohne dass es darüber hinaus der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses bedarf.

Zur Rechtsbeschwerde – Wer ist beschwerdeberechtigt?

Die betroffene Person ist auch dann zur Einlegung der Rechtsbeschwerde berechtigt, wenn die erste Beschwerde nicht durch sie selbst, sondern von einem anderen Beteiligten (z. B. vom Verfahrenspfleger) eingelegt wurde. Für andere Beteiligte eines Betreuungsverfahrens gilt dies jedoch nicht automatisch auch. Die Beschwerdeberechtigung zur Einlegung der Rechtsbeschwerde für Kann-Beteiligte i. S. d. § 303 Abs. 2 FamFG liegt nur dann […..]
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Der Betreute hat jederzeit ein Recht auf Einsicht in die gerichtliche Betreuungsakte

Nachdem ein Betreuter nach längerem Krankenhausaufenthalt feststellen musste, dass die Vermögenssorge durch den ehemaligen Betreuer nicht ordnungsgemäß geführt wurde, und ihm dadurch erhebliche finanzielle Schäden entstanden sind, beantragte der Betreute Akteneinsicht in die gerichtliche Betreuungsakte. Überprüft werden soll dadurch nicht nur das Vorgehen des Betreuers, sondern auch die gerichtliche Aufsicht über die Arbeit des Betreuers. Der Betreute wurde daraufhin mit […..]
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Nach Einweisung in ein Krankenhaus bleibt die Wohnung des Betreuten offen – Obdachloser zieht ein

Die Wohnung einer psychisch kranken und unter Betreuung stehenden Person musste durch die Polizei geöffnet werden. Der Betreute wurde für mehrere Monate in eine Klinik eingewiesen. Die Polizei vergaß, die Wohnung zu verschließen. Obwohl der Betreuer wusste, dass der Betreute nun für lange Zeit nicht mehr in seine Wohnung zurückkehren würde, hielt er es nicht für angebracht, einmal dort hin […..]
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Betreuungseinrichtung – Betreuungsende / Informationspflicht gegenüber Angehörigen?

Folgende Fragen wurde an unser Forschungsinstitut gestellt: Müssen Angehörige über die Einrichtung und/oder die Aufhebung einer Betreuung informiert werden? Besteht nach Aufhebung der Betreuung ein Akteneinsichtsrecht des nicht beteiligten Angehörigen in die Betreuungsakte? 1. Angehörige des Betroffenen als Optionsbeteiligte am Betreuungsverfahren (§§ 7 Abs. 3, 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG) sind zwar grundsätzlich nach § 7 Abs. 4 S. […..]
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Leben eines Betreuten im Seniorenheim – Darf der Betreuer auch private Post des Betreuten öffnen? Erhalten Angehörige Informationen über die Vermögenslage des Betreuten vom Betreuer? Muss sich der Betreuer um eine besser geeignete Wohnform für den Betroffenen kümmern?

Von einer Leserin wurde uns folgender Sachverhalt geschildert: Ihr Bruder lebt in einem Seniorenheim. Obwohl sich sein gesundheitlicher Zustand mittlerweile gebessert hat, kümmert sich der Betreuer nicht darum, für den Betreuten eine für ihn besser geeignete Wohnform (betreutes Wohnen für psychisch kranke Menschen) zu organisieren. Der Betreute, der immer allein lebte, leidet darunter, in einem 2-Bett-Zimmer wohnen zu müssen. Weiterhin […..]
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Anspruch der Kinder der betreuten Person auf Auskunft gegenüber dem Betreuer?

Von einem Leser wurde uns die Frage gestellt, ob erwachsene Kinder einer betreuten Person gegenüber dem Betreuer das Recht haben, Auskünfte über die Vermögensangelegenheiten der Betreuten und Einsicht in die Rechnungslegung des Betreuers zu erhalten. Die hierzu – für viele Angehörige erschütternde Antwort lautet NEIN! Gesetzliche Betreuer sind nicht dazu verpflichtet, Angehörigen irgendwelche Auskünfte, Unterlagen oder Akteneinsichten zu überlassen. Sie […..]
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Fallbeispiele im Betreuungsrecht

1) Fall: Wohnrecht – Isolierung Wieder mal hat uns ein Fall erreicht, bei dem wir immer wieder feststellen, dass die Einräumung von Wohnrecht durch ältere Leute, die ihre Häuser verschenken und in einem Teil ihres Hauses ein Wohnrecht behalten, schlimme Auswirkungen haben kann. Eine ältere Dame hatte ihrem Sohn das Haus überschrieben und behielt eine Wohnung in dem Haus. Sie […..]
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Angehörige – ohne Information?

Um Informationen über den Zustand von gesetzlich betreuten Angehörigen zu erhalten sollte zunächst versucht werden mit dem gesetzlichen Betreuer direkt Kontakt aufzunehmen. Betreuer sind zwar nicht dazu verpflichtet, mit Angehörigen über das Betreuungsverfahren zu sprechen, bzw. Informationen weiterzugeben und verweigern dies auch oft. Des Weiteren unterliegen sie im Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“ der Schweigepflicht. Es gibt jedoch Betreuer, die im Interesse der […..]
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Angehörige – Kontakt zum Betreuer

Angehörige haben die Möglichkeit, direkt mit dem Betreuer Kontakt aufzunehmen, um Informationen zu erhalten oder den weiteren Betreuungsverlauf gemeinsam zu besprechen. Verpflichtet sind die Betreuer dazu nicht. Es ist auch möglich, dass die Kommunikation mit den Angehörigen vom Betreuer abgelehnt wird. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Betreuungsgericht Kontakt aufzunehmen und zu beantragen, Akteneinsicht in die gerichtliche Betreuungsakte zu nehmen. […..]
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Betreuungseinrichtung ohne Information der Angehörigen

Das Vorgehen von Betreuungsgerichten ist leider oft so, dass im Falle der Anregung / Einrichtung einer Betreuung – sei es durch einen Angehörigen oder durch andere Personen – die (anderen) Angehörigen darüber nicht informiert werden. Tatsächlich gibt es auch keine gesetzliche Grundlage, die eine Information der Angehörigen verpflichtend vorschreiben würde. Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass bei der Auswahl des […..]
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Mögliche Folgen einer Betreuungsanregung

Ein weiterer Fall aus unserer täglichen Praxis zeigt, wie einfach es einem Menschen passieren kann, dass durch eine (oft genug auch missbräuchliche) Betreuungsanregung durch einen Dritten Grundrechte tangiert und verletzt werden und darüber hinaus eine „Stigmatisierung“ im Bekannten- und Kollegenkreis verursacht werden kann. Eine Ehefrau hatte für ihren Mann bei Gericht ein Betreuungsverfahren angeregt. In dem daraufhin eingeleiteten Verfahren wurden […..]
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Änderung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung durch Betreuer

Ein älterer Herr, der mittlerweile verstorben ist und jahrelang unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stand, hatte eine Lebensversicherung, in der der Sohn des Betreuten als Begünstigter eingetragen war. Unter für die Angehörigen ungeklärten Umständen ließ der Betreuer eigenmächtig die Bezugsberechtigung der Lebensversicherung ändern. Berechtigt war damit nach dem Tod des Betreuten nicht mehr der Sohn, sondern die neue Lebensgefährtin des Betreuten. […..]
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Betreuung – Beteiligter

Im Betreuungsverfahren empfiehlt sich für die Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Abkömmlinge oder Personen des Vertrauens des Betreuten zu beantragen, dass sie gemäß § 74 FamFG am Betreuungsverfahren beteiligt werden. Hierbei handelt es sich um eine Kannvorschrift. Der Richter kann die Beteiligung verweigern, wenn diese nicht im Interesse des Betroffenen liegt. Nach der Bundestagsdrucksache 16/6308, Seite 265, ist das […..]
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Beteiligtenrechte

Die Stellung als am Verfahren Beteiligte hat eine wichtige praktische Bedeutung. Denn aus der Beteiligtenstellung ergeben sich besondere Rechte: 1. Sie sind vor der Betreuerbestellung anzuhören, § 279  Abs. 1 FamFG. Gerade im Fall von Familienangehörigen ist dies auch besonders wichtig, da davon ausgegangen wird, dass sich der Richter unter diesen Umständen ein realistischeres und ausführlicheres Bild des Betroffenen machen […..]
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