Änderung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung durch Betreuer

Ein älterer Herr, der mittlerweile verstorben ist und jahrelang unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stand, hatte eine Lebensversicherung, in der der Sohn des Betreuten als Begünstigter eingetragen war. Unter für die Angehörigen ungeklärten Umständen ließ der Betreuer eigenmächtig die Bezugsberechtigung der Lebensversicherung ändern. Berechtigt war damit nach dem Tod des Betreuten nicht mehr der Sohn, sondern die neue Lebensgefährtin des Betreuten. Mit Erstaunen nahmen die Angehörigen dies nach dem Tod des Betroffenen zur Kenntnis und wollten sich über die Umstände und das Zustandekommen dieses Sinneswandels informieren. In Erfahrung konnten sie nur bringen, dass der Betreuer offensichtlich keine Genehmigung hinsichtlich der Bezugsrechtsänderung beim Betreuungsgericht eingeholt hatte. Darüber hinaus erhielten sie bei Gericht aber keinerlei Informationen über die übliche Akteneinsicht hinaus. In der gesamten Betreuungsakte waren keine Unterlagen oder Hinweise bezüglich der Bezugsrechtsänderung zu finden. Das Geld wurde an die Lebensgefährtin ausbezahlt.

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