Immer wieder Probleme bereitet die Frage, ob bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht die erforderliche Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers gegeben war. Denn wenn dies nicht der Fall sein sollte, besteht die Gefahr, dass trotzdem eine Betreuung angeordnet wird und die Vollmacht wirkungslos bleibt. Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass mit hinreichender Sicherheit eine die Betreuung erfordernde Krankheit feststehen muss. Es reicht nicht aus, […..]
Weiterlesen >