Um dafür zu sorgen, dass eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht im Ausland anerkannt wird muss folgendes beachtet werden: 1. Inhalt der Vollmacht Zunächst sollte in den Text der Vollmacht eine Formulierung aufgenommen werden, dass für die Ausübung der Vollmacht das deutsche Recht gelten soll. Darüber hinaus sollte darin verfügt werden, dass die in der Vollmacht bezeichneten Rechtsgeschäfte auch im Ausland vorgenommen werden […..]
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