Eine Betroffene, die seit Jahren unter Betreuung steht, möchte sich gegen die Verlängerung der Betreuung zur Wehr setzen und die Aufhebung derselben durchsetzen. Ihr gesundheitlicher Zustand hat sich erheblich gebessert, was auch durch ein von der Betroffenen eingeholtes Sachverständigengutachten eindeutig belegt wurde. Der Sachverständige kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Betreute in der Lage ist, ihre Angelegenheiten […..]
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