82. Kann man die Vorsorgevollmacht auch beim Gericht hinterlegen bzw. aufbewahren lassen?

Das hängt von dem Bundesland und davon ab, ob in der Vorsorgevollmacht gleichzeitig eine Betreuungsverfügung enthalten ist. Vorsorgevollmachten können Sie nicht hinterlegen.

Enthält die Vorsorgevollmacht – wie das von mir entworfene Formular – zugleich eine Betreuungsverfügung, haben Sie in den folgenden Bundesländern die Möglichkeit, diese bei Gericht zu verwahren:

Bayern,
Hessen,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Thüringen.

In den anderen Bundesländern können Sie versuchen, die Verwahrung durchzusetzen. Ich selbst halte es für besser, die Vorsorgevollmachten bei Personen Ihres Vertrauens oder insbesondere Ihrem Hausarzt, bei dem Sie sich ständig behandeln lassen, zu hinterlegen.
Allerdings gibt es keine gesetzliche Grundlage, dass bei Wegzug des Betroffenen aus dem bisherigen Amtsgerichtsbezirk das neue Amtsgericht automatisch die Vollmacht erhält. Es kann also sein, dass der Betroffene schon seit Jahren ganz woanders wohnt und die Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung bei einem nicht bekannten Amtsgericht liegt, in dessen Bezirk er vorher wohnte. Aus diesem Grund ist empfehlenswert, zwei Mal die Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung auszufüllen und entweder dem Rechtsanwalt oder einer anderen Person des Vertrauens (Hausarzt) und bei sich zuhause aufzubewahren.

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