Kontrollbetreuermissbrauch

Ein nicht sehr seltener Fall kam auf unseren Tisch im Forschungsinstitut der Kester-Haeusler-Stiftung. Ein Sohn hatte seine Mutter in einem Pflegeheim untergebracht. Alles war perfekt vertraglich geregelt. Sie sollte bis zu ihrem Tod in einem Einzelzimmer bleiben. Nach einigen Jahren, als die Mutter dann mehr dement wurde, empfahl das Pflegeheim, die Mutter in einem Zimmer mit einer weiteren Pflegeperson unterzubringen, sicherlich um mehr Geld zu erwirtschaften. Eine Begründung wurde nicht angegeben. Es kam, wie es bei solchen Fällen immer wieder uns mitgeteilt wurde, das Pflegeheim versuchte, einen Grund zu finden, die Vollmacht des Sohnes zu beenden. Als dieser eine Woche nicht zu erreichen war, stelle das Pflegeheim den Antrag auf Kontrollbetreuung, um über den Kontrollbetreuer die Vollmacht zunichte zu machen und um die Mutter in ein Zweibettzimmer verlegen zu können.

Haben Sie ebenfalls solche Fälle erlebt, wären wir für eine Übermittlung für unsere Fallsammlung, die wir wissenschaftlich verwerten werden, Ihnen dankbar.

 

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