Verabreichung v. Medikamenten gegen den Willen d. Patienten im Pflegeheim?

Eine gegen den Willen von Patienten verabreichte Medikation (Zwangsmedikation, § 1832 BGB) in Pflegeheimen ohne gerichtliche Genehmigung ist unzulässig.

Zunächst kommt es darauf an, ob die Patienten entsprechend ihrem Gesundheitszustand als einwilligungsfähig anzusehen sind. Wenn ja, kann die Einnahme verweigert und die Patienten nicht dazu gezwungen werden.

In anderen Fällen kann in eine Zwangsbehandlung ggf. durch den gesetzlichen Betreuer eingewilligt werden. Voraussetzung ist, dass der Betreuer eine gerichtliche Genehmigung dafür beantragt und diese durch das Betreuungsgericht erteilt wird. Grundsätzlich ist jede ärztliche Zwangsbehandlung ultima ratio und kommt erst dann in Betracht, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Die Voraussetzungen dafür legt das Gesetz mit § 1832 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 BGB fest.

Alle Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

Themen
Alle Themen anzeigen