Alkoholismus

Nach anerkannter Rechtsprechung ist Alkoholismus, wenn nur ein Überkonsum von Alkohol gegeben ist, keine Voraussetzung für eine Betreuungsbestellung.

Es liegt dadurch keine psychische Erkrankung vor. Wenn allerdings aufgrund von Alkoholismus ein Zustand eingetreten ist, der Defizite bei der Merkfähigkeit, Affektkontrolle, aggressives Verhalten und paranoiden Anschuldigungen gegenüber Dritten verursacht, kann eine Betreuungsbedürftigkeit vorliegen.

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