Wie lange müssen Betreuungsunterlagen aufbewahrt werden?

Eine genaue gesetzliche Regelung, wie lange Betreuungsunterlagen nach Beendigung der Betreuung von Betreuern aufbewahrt werden müssen gibt es nicht. Empfohlen wird eine Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren.

Während eines bestehenden Betreuungsverfahrens müssen alle Unterlagen aufbewahrt werden, auch wenn sich die Betreuung über viele Jahre erstreckt.

 

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