Muss der Betreuer eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abschließen?

Es gibt keine generelle Pflicht des Betreuers, eine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abzuschließen.

Erforderlich ist dies nach Ansicht der Rechtsprechung jedoch dann, wenn in der Person des Betreuten besondere Umstände vorliegen, die eine erhöhte Gefahr dahingehend beinhalten, dass der Betreute aufgrund seines Verhaltens Schäden verursacht, die seine haftungsrechtliche Inanspruchnahme begründen können. Solche besonderen Umstände können beispielsweise in einem bestimmten Krankheitsbild, behinderungsbedingt und/oder aufgrund bestimmter Lebensverhältnisse zu sehen sein.

Wenn durch den Betreuer keine Haftpflichtversicherung für den Betreuten abgeschlossen wird handelt er demnach dann pflichtwidrig, wenn ihm diese o. g. Umstände und die damit verbundene Neigung des Betroffenen, Dritte zu schädigen, bekannt sind.

Darüber hinaus müssen die Versicherungsbeiträge aus dem Vermögen des Betreuten bezahlbar sein. Bei nicht bemittelten Betreuten ist der Sozialhilfeträger nicht verpflichtet, im Zuge der Hilfe zum Lebensunterhalt die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung zu übernehmen.

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