Rückforderung evtl. zuviel bezahlter Betreuervergütung nicht immer möglich – Vertrauensschutz für den Betreuer

Wenn ein Betreuer fehlerhaft eine zu hohe Betreuervergütung erhalten hat, kann der überzahlte Betrag nicht unbedingt im Nachhinein zurückgefordert werden. Dies ist dann nach einer Entscheidung des BGH z. B. nicht möglich, wenn der geltend gemachten Rückforderung der Vertrauensgrundsatz entgegensteht. Wenn also dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Rückforderung der Vorrang einzuräumen ist.

BGH, Beschluss v. 25.11.2015 XII ZB 261/13

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