76. Wann kann der Arzt auch ohne Einbeziehung Dritter bei einwilligungsunfähigen Volljährigen entscheiden?

Der Arzt geht von einem mutmaßlichen Empfinden des Patienten aus.
Der Sterbeprozess ist bereits irreversibel eingetreten.
Sind diese beiden Bedingungen nicht eingetreten, muss der Arzt solange warten, bis entweder der Patient wieder seine Entscheidungen treffen kann oder ein zu bestellender Vertreter die Entscheidungen trifft oder sich aus der Vollmacht eine Richtlinie für den Arzt ergibt.

Will der vom Gericht bestellte Stellvertreter Therapieabbrüche oder –begrenzungen vornehmen, muss er sich die gerichtliche Genehmigung nach der aktuellen Rechtsprechung einholen. Beachtet der Arzt die genannten Richtlinien nicht, geht er ein enormes Risiko ein, da die Handlungen gegebenenfalls den Straftatbestand der Körperverletzung begründen und auch Schadensersatzansprüche für die Behandlungskosten nach sich ziehen können.

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