Das Vormundschaftsgericht ist aufgrund des neuen Betreuungsgesetzes von 1992 für alle Betreuungs- und Unterbringungsverfahren sachlich zuständig.
Das Vormundschaftsgericht ist aufgrund des neuen Betreuungsgesetzes von 1992 für alle Betreuungs- und Unterbringungsverfahren sachlich zuständig.