13. Was ist der Unterschied zwischen Berufsbetreuer und ehrenamtlichem Betreuer?

Der Berufsbetreuer, der vom Gericht eingesetzt wurden, muss eine größere Anzahl von Betreuungsfällen erarbeiten und kann nur dann abrechnen, wenn er bei einer zuständigen Behörde oder einem nach § 1908f BGB anerkannten Betreuungsverein angestellt ist. Der ehrenamtliche Betreuer erhält Betreuungen in keinem größeren Umfang übertragen und erhält keine Vergütung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB.

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