Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was eigentlich mit Ihrem Unternehmen passiert, sollten Sie z. B. durch einen Unfall oder Krankheit vorübergehend oder dauernd geschäfts- und damit handlungsunfähig werden?
Viele Unternehmer nehmen die Vorsorge für den Todesfall ernst und treffen hierfür umfassende Regelungen. Allerdings führt die unternehmensbezogene Vorsorge für eine eventuell eintretende Geschäftsunfähigkeit immer noch ein Schattendasein. Dies stellt eine grobe Nachlässigkeit dar, die unter Umständen teuer bezahlt werden muss.
Denn durch die plötzliche vorübergehende oder dauernde Handlungsunfähigkeit eines Einzelunternehmers, Gesellschafters oder Geschäftsführers steht der Betrieb in der Regel erst einmal still. Es werden keine Entscheidungen getroffen, Investitionen getätigt, Kunden- und Lieferantengespräche geführt, Personalentscheidungen getroffen. Dies führt in den meisten Fällen zu eklatanten wirtschaftlichen Nachteilen in Betrieben, nicht selten steht am Ende die Insolvenz.
Wenn eine wirksame Vorsorgevollmacht mit wohlüberlegtem Inhalt nicht erstellt wurde, kommt es nach der geltenden Rechtslage zur Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht. Selbst wenn dieser ausgewählte Betreuer tatsächlich in Bezug auf das Unternehmen fachlich qualifiziert sein sollte – was in der Praxis oft nicht der Fall ist – so ist dieser trotzdem nicht mit dem persönlichen Engagement des „Patriarchen“ im Einsatz.
Es ist deshalb für den Unternehmer unerlässlich, rechtzeitig einen absolut vertrauenswürdigen, verlässlichen und kompetenten Bevollmächtigten, auszuwählen und zu benennen. Vor allem sollte er sich nicht der irrigen Vorstellung hingeben, für solche Fälle reiche es immer aus, sich auf die gesellschaftsrechtlich üblichen Instrumente wie Prokura und Handlungsvollmacht zu verlassen.
Susanne Kilisch
Wiss. Mitarbeiterin