Bei Grundstücksveräußerungen, die der Vollmachtnehmer und Inhaber einer nicht bei einem Notar verfassten Vorsorgevollmacht vornehmen will, muss vorab bei Erteilung einer Vollmacht darauf geachtet werden, dass die Unterschrift des Vollmachtgebers notariell beglaubigt wird. Die Beglaubigung kostet nur wenig und bedeutet, dass der Vollmachtnehmer die Vollmacht benutzen kann, als wäre sie notariell beurkundet worden. Ist die Beglaubigung der Unterschrift nicht mehr möglich, so muss für die Veräußerung einer Immobilie ein Betreuer bestellt werden. Die Beglaubigung kann bei der Betreuungsbehörde oder bei einem Notar erfolgen. Sie dauert nur wenige Minuten und der Notar bestätigt, dass die Unterschrift von dem Vollmachtgeber her stammt.