Zur Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber ihren Eltern im Pflegefall

Ob die Angehörigen tatsächlich Unterhalt bezahlen müssen, hängt davon ab, wie hoch deren Einkommen und Vermögen ist. Grundsätzlich wird vom bereinigten Nettoeinkommen ein Selbstbehalt von 1.800 Euro abgezogen, die Freigrenze für Familien liegt derzeit bei 3.240 Euro. Berücksichtigt werden bei der Berechnung noch Zahlungsverpflichtungen beispielsweise für eine Immobilie, eigene Altersvorsorge, Kindesunterhalt gegenüber eigenen Kindern usw. Die Einkünfte der Angehörigen, die über diesen Grenzen liegen kann das Sozialamt grundsätzlich bis zu 50 % geltend machen.

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