Haftung beim Kindergeburtstage

Adoption_2.jpgHäufig feiern Enkelkinder, die selbst zur Miete wohnen ihren Kindergeburtstag im großelterlichen Haus mit Garten. Sollten die Eltern nicht zugegen sein, so übernehmen die Großeltern nicht nur die vertragliche Aufsichtspflicht für das eigene Enkelkind, sonder auch für alle teilnehmenden Kinder, welche nicht in Begleitung ihrer Eltern erscheinen. Sollte nun ein Kind einem anderen einen Schaden verursacht haben, so haften die Großeltern hier, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.

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