Oft wird empfohlen, durch eine Schenkung Erbschaftssteuer zu sparen. Der Schenkenden gibt damit jedoch auch sämtliche Verfügungsgewalt auf. Es gibt jedoch auch bei Geldschenkungen Möglichkeiten sich den Einfluss zu bewahren.Vor allem sollte das Wann und Wie sollte genau geplant sein. So lassen sich Geldabgaben an bestimmte Zwecke binden. Diese können in einer Verfügungsbestimmung festgehalten werden. Ob der Begünstigte das Präsent wirklich zweckbezogen ausgibt, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Dem Schenkenden verbleibt dann nämlich nur die Möglichkeit den Beschenkten auf Rückzahlung zu verklagen.
Ein anderer Weg ist die Ratenzahlung. Das erste Geld fließt sofort, der Rest abhängig vom Verhalten. Für minderjährige Kinder fungieren die Eltern als Treuhänder. Sie verwalten das Geld bis zu deren Volljährigkeit. Danach können die Kinder frei über das Kapital verfügen. Eine Klausel, nach der das Kapital erst mit 25 oder 30 Jahren entnommen werden darf, ist möglich und verhindert, dass die Summe durch unreifes Verhalten verjuxt wird.