Oftmals fallen die Angehörigen aus allen Wolken, wenn sie erfahren, dass ihr nächster
Angehöriger unter Betreuung gestellt wurde. Dies kann relativ leicht passieren. Oft passieren
die Fälle dadurch, dass Angehörige in ein Krankenhaus kommen. Nachdem sie praktisch
gesund geworden sind, aber nicht 100 %-ig handlungsfähig, rufen Ärzte oft beim
Betreuungsgericht an und beantragen eine Betreuung. Manchmal wird auch ein
Betreuungsverfahren eingeleitet, gegen Personen, die eine Vorsorgevollmacht ausüben. Es
liegen Beschwerden vor. Die eingeleiteten Betreuungsverfahren können zur Aufhebung der
Vorsorgevollmacht führen. Oft sind dies eigenen Angehörige, die einen Angehörigen unter
Betreuung stellen wollen, weil sie Angst haben, dass er zu viel Geld ausgibt.
Folgendes ist zu berücksichtigen: Die Anregung zur Betreuung kann in Deutschland jeder
stellen.
Sie bedeutet, dass automatisch ein Betreuungsverfahren eingeleitet wird.
Meistens wird die Betreuungsbehörde angehört, bzw. wird jemand von der
Betreuungsbehörde zu den älteren Menschen hingeschickt, um zu klären, ob eine
Betreuungsbedürftigkeit besteht. Im Rahmen des eingeleiteten Gerichtsverfahrens wird dann
ein Termin angeordnet. In dem Termin soll der Betreute gehört werden. Soweit notwendig
wird auch ein Sachverständiger hinzugezogen. Im Schnellverfahren kann eine Betreuung auch
angeordnet werden, allerdings nur dann, wenn hier eine Notmaßnahme notwendig ist. Dies
kann bei starker Eigengefährdung, bei völliger Hilflosigkeit aber auch in Situationen
entstehen, dass man nicht mehr 100 %-ig handeln kann und einfach einen Betreuer für
gewisse Bereiche benötigt. In Deutschland werden Betreuer oft für den gesamten
Vermögensbereich, für den Aufenthalt und für die ärztliche Versorgung bestimmt. Leider
werden auch die meisten Betreuer für die eingehende Post und das Telefon des Betreuten
bestimmt. Die Angehörigen sind gut beraten in der ersten Hektik nicht irgendwelche
Schreiben an das Gericht zu senden, sondern sich von Experten informieren zu lassen. Es gibt
einige wenige Experten, die sich im Betreuungsrecht auskennen und die nicht in irgendeiner
Abhängigkeit zu dem zuständigen Betreuungsgericht stehen. Man muss wissen, dass
Rechtsanwälte oftmals Betreuung übernehmen. Diese leben oftmals auch von den
Betreuungsfällen, die sie von den Richtern erhalten. Ob die Anwälte im Ernstfall dann auch
wirklich gegen den Richter vorgehen, weil dieser eine falsche Entscheidung getroffen hat, ist
zweifelhaft.