Vorsorgevollmacht – trotz Betreuung

Immer wieder werde ich gefragt, ob man eine Vorsorgevollmacht errichten kann, obwohl eine Betreuung durch das Gericht angeordnet wurde. Man kann nicht generell sagen, dass wenn eine Betreuung angeordnet wurde, keine Vorsorgevollmacht errichtet werden darf. Sicherlich muss für die Vorsorgevollmacht die Geschäftsfähigkeit vorliegen.Wir kennen jedoch viele Fälle, bei denen eine Betreuung zu Unrecht angeordnet wurde und sich später herausgestellt hatte, dass derjenige von Anfang an geschäftsfähig war. Dann wäre auch die errichtete Vorsorgevollmacht wirksam, da die Betreuungsanordnung rechtsunwirksam war.

 

Themen
Alle Themen anzeigen