Wenn es der Betreute unterlässt, an der erforderlichen Antragstellung oder Einreichung von Unterlagen mitzuwirken, um die ihm eigentlich zustehende EU-Rente oder Sozialleistungen zu erhalten, kann sich daraus ein Betreuungsbedarf für den Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ ergeben.
25.09.2019