Entstehen Kosten für Angehörige durch Übernahme einer Betreuung?

Nein. Die Kosten des Betreuungsverfahrens trägt die betreute Person. Wenn diese mittellos ist, werden die Kosten von der Staatskasse übernommen. Ehrenamtliche Betreuer haben vielmehr das Recht, eine jährliche Aufwandspauschale geltend zu machen oder notwendige Auslagen konkret abzurechnen.

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