Behindertentestament – Mittellosigkeit des Betreuten

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 10.05.2017, AZ: XII ZB 614/16 klargestellt, dass selbst dann, wenn der Testamentsvollstrecker beim Behindertentestament im Rahmen einer Dauertestamentsvollstreckung den Nachlassgegenstand entgegen den Anordnungen des Erblassers pflichtwidrig zugunsten des Betroffenen freigibt, dies die Mittellosigkeit des Betreuten nicht entfallen lässt. Dies bedeutet, dass auch in diesem Fall – wenn die übrigen Voraussetzungen der Mittellosigkeit des Betreuten vorliegen – die Betreuungskosten von der Staatskasse zu tragen sind.

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