Ist ein Betreuter dement und kann eine Vermögensauskunft nicht mehr abgeben, dann muss
die Auskunft der Betreuer abgeben – so eine Entscheidung des LG Berlin vom 28.05.2019,
AZ. 51 T 122/18).
Ist ein Betreuter dement und kann eine Vermögensauskunft nicht mehr abgeben, dann muss
die Auskunft der Betreuer abgeben – so eine Entscheidung des LG Berlin vom 28.05.2019,
AZ. 51 T 122/18).