Aktuell gibt es ca. 200 verschiedene vorgefertigte Muster in Deutschland, welcher sich ein Patient bedienen kann, um seiner Verfügung Ausdruck zu verleihen. Zunächst muss die Frage geklärt werden, ob es notwendig ist, ein einheitliches Muster einzuführen, oder ob es dem Verfasser selbst überlassen bleibt, den Inhalt seiner Verfügung zu bestimmen.
Sicherlich mag es sinnvoll erscheinen, dass es gerade für die Beteiligten, welche gegebenenfalls einen Behandlungsabbruch durchführen müssen, ein einheitliches Muster einzuführen. Denn besonders in den Fällen, in denen ein Zweifel über die Auslegung der Patientenverfügung besteht, schafft ein einheitliches Muster mehr Sicherheit für Ärzte, Pflegepersonal und Betreuer. Ein solches Muster stellt zweifelsfrei eine existenzielle angemessene Unterlage dar.
Jedoch kommt es nicht auf die Beteiligten an, sondern auf den Patienten. Denn bei einer Patientenverfügung geht es in erster Linie um den individuellen Willen des Patienten. Allein ihm obliegt es, den Inhalt seiner Verfügung zu bestimmen. Aufgrund seines Selbstbestimmungsrechts muss es ihm möglich sein, seinen Willen und den Inhalt der Verfügung frei zu wählen, trotz der Gefahr einer Fehlentscheidung. Der Staat darf sich nicht anmaßen, in Form einer gesetzlichen Regelung, ein einheitliches Muster einzuführen. Er würde damit seinen Bürgern den Inhalt ihrer Patientenverfügungen vorschreiben, was doch jedem einzelnen überlassen bleiben sollte. Denn die Patientenverfügung spiegelt den individuellen Willen jedes einzelnen wider. Jeder Mensch muss in der Lage sein, für sich zu entscheiden wie er mit seinem Körper umgeht. Daher wäre die Einführung eines einheitlichen Musters verfehlt.
Dennoch kommt die Frage auf, ob Patienten sich auf Muster stützen oder eigene Formulierungen verwenden sollten.
Für ein vorgegebenes Muster spricht sicherlich die Tatsache, dass dadurch Unvollständigkeiten, Irrtümer und Mehrdeutigkeiten verhindert werden können.
Auch wenn bei solchen Mustern der individuelle Wille des Patienten oft nicht vollständig berücksichtigt werden kann, können Textbausteine solcher Muster dem Verfasser helfen, seinem Willen zum Ausdruck zu bringen. Die Verfasser sind in der Regel Laien auf dem Gebiet der Medizin. So kann es vorkommen, dass eigenständig formulierte Patientenverfügungen den wirklichen Willen nicht erkennen lassen und es wieder der Auslegung bedarf.
Daher erscheint es sinnvoll, dass Patienten auf vorgefertigte Muster oder auf einzelne Textbausteine als Anhaltspunkt zurückgreifen und diese mit ihren individuellen Vorstellungen verknüpfen. Demnach obliegt es jedem selbst, wie er seine Verfügung gestaltet, um eine bestmögliche Ausdrucksweise zu erreichen, um eventuelle Auslegungsschwierigkeiten seines Willens zu vermeiden.