Relevante Aspekte: Aufbewahrung der Patientenverfügung

Patientenverfuegung.jpgEs ist nicht unerheblich, wo ein Patient seine Verfügung aufbewahrt, damit sie zur richtigen Zeit gefunden wird und beachtet werden kann.  Obwohl Einigkeit darüber besteht, dass die Aufbewahrung keiner gesetzlichen Regelung bedarf, ist sie dennoch von großer Bedeutung.
Der Verfasser einer Patientenverfügung muss sich darüber Gedanken machen, wo er seine Verfügung aufbewahrt, damit diese auch denjenigen erreicht, der sie zur Kenntnis nehmen und zu befolgen hat. Denn nur eine Verfügung die dem Arzt oder Betreuer vorliegt, kann auch umgesetzt werden.
Der Patient hat mehrere Möglichkeiten, seine Patientenverfügungen aufzubewahren. Er kann sie beispielsweise immer bei sich tragen, am Körper oder in seiner Brieftasche. Jedoch muss man sagen, dass eine solche Umsetzung wenig pragmatisch und daher nicht zu empfehlen ist. Aber auch eine Aufbewahrung bei einem Arzt des Vertrauens, einem Notar, einem nahen Verwandten oder einer dafür eingerichteten Hinterlegungsstelle wären denkbar.  Eine solche Hinderlegungsstelle ist etwa beim Deutschen Roten Kreuz oder der Bundesnotarkammer eingerichtet.
Jedoch bleibt es jedem Patienten selbst überlassen, wo er seine Patientenverfügung aufbewahrt, damit diese im Falle des Gebrauchs schnellstmöglich die betreffenden Personen erreicht.

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