Wenn das Beschwerdegericht in einer durch Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache unbefugt durch den Einzelrichter entscheidet, dann liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt.
BGH, Beschluss v. 25.11.2015, AZ: XII ZB 105/13