Wenn Streitigkeiten zwischen Betreuer und Angehörigen des Betreuten über das Umgangsrecht besteht, kann das Vormundschaftsgericht den Umgang selbst regeln.
Wenn Streitigkeiten zwischen Betreuer und Angehörigen des Betreuten über das Umgangsrecht besteht, kann das Vormundschaftsgericht den Umgang selbst regeln.