Kompetenzüberschreitungen durch Betreuer durch Besuchs- und Kontaktverbote

In Zusammenhang mit Besuchs- und Kontaktverboten sind wir entsetzt über die Vielzahl von Zuschriften, die wir von hilflosen Angehörigen bekommen. Kontakt- und Besuchsverbote stellen in vielen Fällen maßlose Kompetenzüberschreitungen durch Betreuer dar, die mangels Kenntnis der Rechtslage sowohl von Angehörigen als auch von Ärzten und Pflegepersonal widerspruchslos akzeptiert werden. Erforderlich für die Zulässigkeit von Kontaktverboten wären zum einen die Übertragung bestimmter Aufgabenkreise und zum anderen das Vorliegen erheblicher Gefahren für die Gesundheit des Patienten, die durch die untersagten Kontakte hervorgerufen werden müssten. Der Hinweis im Krankenhaus oder in der Pflegeeinrichtung , „der Patient hat einen gesetzlichen Betreuer und der hat bestimmt, dass der Patient keinen Besuch empfangen und/oder nicht telefonieren darf“ ist in den meisten Fällen eine durch nichts gerechtfertigte, massive Rechtsverletzung sowohl der Patienten als auch der Angehörigen und sollte auf keinen Fall ungeprüft und widerspruchlos hingenommen werden. Dasselbe gilt im Übrigen selbstverständlich auch für Verbote, die durch General- und/oder Vorsorgebevollmächtigte ausgesprochen werden. In diesen Fällen ist oftmals allein durch die Verhängung des Kontaktverbots der Vollmachtsmissbrauch dokumentiert und kann zum Verlust der Vollmacht führen.

 

 

 

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