Ein krasser Fall wurde uns im Rahmen einer Immobilienveräußerung geschildert. Die
Betreuerin setzte, ohne dass irgendeine Notwendigkeit bestand, alles daran, ein 8-Familien-
Haus zu verkaufen, obwohl die Notwendigkeit nicht gegeben war. Begründet wurde dies von
ihr, dass die Fenster nicht mehr in Ordnung sind und deswegen neue Fenster eingebaut
werden müssen. Für den Fenstereinbau lag keine Bankfinanzierungszusage vor, die mit den
Mieterträgen jederzeit hätte bedient werden können. Es blieb auch monatlich ein erheblicher
Betrag noch übrig, der für die Betreuung notwendig war. Dennoch gestattete das zuständige
Amtsgericht den Verkauf und vernichtete damit die Willensentscheidung des Betreuten, der
das Haus nie verkaufen wollte. Auch die Überlegung, dass vielleicht das Haus in
Eigentumswohnungen aufgeteilt wird, die wir empfohlen hatten, wurde vom Betreuer nicht
eingeleitet. Es kam zu dem Verkauf dieses 8-Familien-Hauses.