Betreuungsverfügung

Viele wissen nicht, was eine Betreuungsverfügung ist. In einer Betreuungsverfügung regeln
Sie ihre Situation, falls Sie keine Vorsorgevollmacht wollen. Besser muss man sagen: Jeder,
der keine Vorsorgevollmacht hat, bekommt immer einen Betreuer.
Sie können jetzt schon vorab in einer Betreuungsverfügung aufgelistete Vorgaben treffen. Wir
wissen aus der Praxis, dass viele Betreuten sich darüber beschweren, dass sofort ihr Auto
verkauft wird. Wir können auch diesbezüglich darauf hinweisen, dass Sie Ihr Auto, auch als
Betreuter, soweit es finanziell möglich ist, behalten und fahren wollen. Sie können in der
Betreuungsverfügung darauf hinweisen, wer eines Tages Ihr Auto bekommen soll. Wir
erleben hier in der Praxis oftmals Fälle, bei denen Bedenken bestehen, an wen und warum an
diese Person das Auto zu diesem Preis verkauf wurde. Das Gleiche gilt für die
Haushaltsauflösung. Treffen Sie hier jetzt schone eine Regelung, was mit Ihrem Haushalt
geschehen soll. Wer soll die Gegenstände, die Urkunden, die Bilder, die Erinnerungen an die
Vergangenheit bekommen? Sind Erben da, wie Ihre Kinder, die eventuell sowieso die
Gegenstände bekommen sollen? Regeln Sie dies in einer Betreuungsverfügung.
Passen Sie besonders auf, was den Immobilienbereich betrifft. Verfassen Sie in der
Betreuungsverfügung eine Regelung, an die sich das Gericht sicher mal halten wird, was mit
Ihren Immobilien geschieht. An wen soll die Immobilie verkauft werden? Lassen Sie nicht zu,
dass ein Betreuer einfach, ohne dass er Sie näher informiert, die Immobilie verkauft. In den
meisten Betreuungsfällen erfährt der/die Betreute gar nicht, warum und zu welchem Preis die
Immobilie verkauft worden ist. Versuchen Sie hier notfalls auch eine Person Ihres Vertrauens
zu benennen, die den Verkauf begleiten soll. Hier sollten Sie sich auch dringend rechtlichen
Rat holen, wenn der Verkauf ansteht, bzw. wenn der Betreuer versucht, Sie von Ihrer
Wohnung in ein Altenheim zu bringen. Wir haben so viele Fälle in der Praxis erlebt, dass
Betreute, nur um die Wohnung zu verkaufen, ins Altenheim gebracht werden damit der
Betreuer -es handelt sich um Einzelfälle- sich um die Wohnung nicht kümmern muss. Lassen
Sie sich in diesem Bereich unbedingt rechtlich informieren.

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