Ich bin immer dafür, dass der Hausarzt bestätigt, dass der Vollmachtgeber in Besitz seiner geistigen Kräfte war. Selbstverständlich kann das auch ein Anwalt. Der Hausarzt hat natürlich gewisse Erfahrungen und kann später bei Gericht entsprechende Ausführungen machen. Der Anwalt kann zum Inhalt der Vollmacht viel ausführen und ist sicherlich auch ein sehr guter Zeuge.