Hier muss man unterscheiden zwischen der Teilvollmacht und dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft oder Vertragsverhältnis. Die Erteilung einer Vollmacht ist ein einziges Rechtsgeschäft, dass man zwar als Vollmachtnehmer ablehnen kann, sie stellt aber keinen Vertrag dar, welcher um wirksam zu werden einer Annahme bedarf.
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Vollmachtnehmer und dem Vollmachtgeber kann ein Auftragverhältnis sein. Oftmals ist es sehr empfehlenswert einen Vertrag zwischen Vollmachtnehmer und Vollmachtgeber über die Art und Weise der ausführenden Vollmacht zu tätigen. Dies formulieren wir auch häufig in der Praxis.